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gültig seit 01.01.2012

Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0 – Ledersohlen, nicht handgearbeitet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, die nicht handgearbeitet sind. Handgearbeitete Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder gehören in die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionSchuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
UnterpositionSchuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
UnterpositionLaufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturZusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind
Kombinierte NomenklaturEinlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
Kombinierte NomenklaturLaufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Zolltarifnummerhandgearbeitet
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6406.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6406.90.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6406.90.60.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6406.90.60.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0?

Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon › 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an …
✓andere, also nicht: Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen, Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder KunststoffDie Ware muss ein Schuhteil sein, das weder ein Schuhoberteil ohne Verstärkungen noch eine Laufsohle oder ein Absatz aus Kautschuk oder Kunststoff ist.
✓Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem LederDie Ware muss eine Laufsohle sein, deren Stoff Leder oder rekonstituiertes Leder ist. Maßgeblich ist der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet; Dornen, Stollen, Nägel oder Sohlenschützer bleiben dabei außer Betracht.
✓andere, also nicht: handgearbeitetEs bleiben Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, die nicht handgearbeitet sind. Handgearbeitete Stücke gehören zu einer eigenen Nummer.
6406.90.60.90.0Ledersohlen, nicht handgearbeitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0?

  • ×Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen6406.10
  • ×Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff6406.20
  • ×Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind6406.90.30
  • ×Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör6406.90.50
  • ×andere, also nicht: Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder6406.90.90
  • ×handgearbeitet6406.90.60.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6406.90.60

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6406.90.60.10.0handgearbeitetZollkontingent
6406.90.60.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6406.90.60 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6406.90.5037Gel-Schuhpads, Foto siehe Anlage - laut Antrag: -- zwei Stück in einem bedruckten Karton verpackt, -- annähernd ovales, selbsthaftendes Erzeugnis aus Kunststoff, -- zum Einsetzen in den …
6406.90.9034Schuhteile (Zwischensohlen), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Form der Sohlen zugeschnitten, -- aus Spinnstoffen aus synthetischen Chemiefasern, -- wird fest zwischen Brand- und Laufsohlen …
6406.90.304Zusammensetzung von Schuhteilen, Foto siehe Anlage, - aus einem Oberteil aus Leder, - mit einem Schnürsenkelverschluss, sowie seitlich entlang des Schnürverschlusses beidseitig mit einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0

€
6406.90.60.90.0Drittlandszoll3 %300 €1.957 €2.257 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 2
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
696/201225.07.2012Einlegesohlen aus einer flexiblen gegabelten Stahlfederspange und einer austauschbaren Pelotte, die nach Fußabdruck und Körpergewicht gefertigt werden, werden in die Warennummer 6406.90.50 eingereiht.6406.90.50

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 64 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6406.90.60

  1. 01.01.20126406.90.60neu eingeführt · „Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder“ · aus 6406.99.60
  2. 01.01.20126406.90.60.10.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 6406.91.00, 6406.99.30, 6406.99.50, 6406.99.60, 6406.99.85 (11 Unterteilungen)
  3. 01.01.20126406.90.60.90.0neu eingeführt · aus 6406.91.00, 6406.99.30, 6406.99.50, 6406.99.60, 6406.99.85 (11 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Laufsohlen aus Leder unter 6406.90.60?

Handgearbeitete Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder gehören in die Zolltarifnummer 6406.90.60.10.0, alle anderen Laufsohlen aus diesem Material in die Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0. Die Zolltarifnummer 6406.90.60.90.0 gilt für Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, die nicht handgearbeitet sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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