01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6406?
Die Position wird zunächst in Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen (Unterposition 6406.10), Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff (Unterposition 6406.20) und andere Waren (Unterposition 6406.90) unterteilt. Schuhoberteile werden nach Leder (Warennummer 6406.10.10) und anderen Stoffen (Warennummer 6406.10.90) getrennt. Bei unterposition 6406.20 wird zwischen Kautschuk (Warennummer 6406.20.10) und Kunststoff (Warennummer 6406.20.90) unterschieden. Unter 6406.90 stehen Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen mit Brandsohle oder anderen Bodenteilen außer Laufsohlen (Warennummer 6406.90.30), Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör (Warennummer 6406.90.50), Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Warennummer 6406.90.60) und andere Waren (Warennummer 6406.90.90).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6406
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6406. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6406
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 6406
Anmerkungen (4)
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6406
Die acht Warennummern der Position 6406 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20096406.10.10eingeführt · aus Leder
- 01.01.19726406.10.90eingeführt · aus anderen Stoffen
- 01.01.19726406.20.10eingeführt · aus Kautschuk
- 01.01.19726406.20.90eingeführt · aus Kunststoff
- 01.01.20126406.90.30eingeführt · Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen …
- 01.01.20126406.90.50eingeführt · Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
- 01.01.20126406.90.60eingeführt · Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 01.01.20126406.90.90eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 6406
Welche Unterposition gilt für Ihre Ware in Position 6406?
Schuhoberteile gehören in Unterposition 6406.10, Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff in Unterposition 6406.20 und alle übrigen Waren dieser Position in Unterposition 6406.90. Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör gehören in die Warennummer 6406.90.50.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen




