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Position · 4-stelligZollkontingent

Position 6406 – Schuhteile, Einlegesohlen und Gamaschen

Position im Zolltarif

64Kapitel06Position

Zu dieser Position gehören Schuhteile wie Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen, außerdem Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren sowie Gamaschen und ähnliche Waren und deren Teile. Andere Schuhe gehören in Position 6405. Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons und Schnürsenkel gelten nicht als Teile dieser Position, Schuhknöpfe gehören in Position 9606.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 6406?

Die Position wird zunächst in Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen (Unterposition 6406.10), Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff (Unterposition 6406.20) und andere Waren (Unterposition 6406.90) unterteilt. Schuhoberteile werden nach Leder (Warennummer 6406.10.10) und anderen Stoffen (Warennummer 6406.10.90) getrennt. Bei unterposition 6406.20 wird zwischen Kautschuk (Warennummer 6406.20.10) und Kunststoff (Warennummer 6406.20.90) unterschieden. Unter 6406.90 stehen Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen mit Brandsohle oder anderen Bodenteilen außer Laufsohlen (Warennummer 6406.90.30), Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör (Warennummer 6406.90.50), Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Warennummer 6406.90.60) und andere Waren (Warennummer 6406.90.90).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionSchuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davonDiese Seite
UnterpositionSchuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
3 % · 6 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Leder
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
UnterpositionLaufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
3 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Kautschuk
Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoff
Unterpositionandere
3 % · 75 vZTA
Kombinierte NomenklaturZusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind
Kombinierte NomenklaturEinlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
Kombinierte NomenklaturLaufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 6406

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6406. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 6406

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)8 von 8
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder6 von 8
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 8
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder6 von 8
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder6 von 8
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder5 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 6406

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 2
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 6406

Die acht Warennummern der Position 6406 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20096406.10.10eingeführt · aus Leder
  2. 01.01.19726406.10.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  3. 01.01.19726406.20.10eingeführt · aus Kautschuk
  4. 01.01.19726406.20.90eingeführt · aus Kunststoff
  5. 01.01.20126406.90.30eingeführt · Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen …
  6. 01.01.20126406.90.50eingeführt · Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
  7. 01.01.20126406.90.60eingeführt · Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  8. 01.01.20126406.90.90eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 6406

Welche Unterposition gilt für Ihre Ware in Position 6406?

Schuhoberteile gehören in Unterposition 6406.10, Laufsohlen und Absätze aus Kautschuk oder Kunststoff in Unterposition 6406.20 und alle übrigen Waren dieser Position in Unterposition 6406.90. Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör gehören in die Warennummer 6406.90.50.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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