01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6815?
Die Position ist zunächst in Kohlenstofffasern sowie Waren aus Kohlenstofffasern und Grafit oder anderem Kohlenstoff für nicht elektrische Zwecke unterteilt, mit den Nummern 6815.11.00.00.0 für Kohlenstofffasern, 6815.12.00.00.0 für Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern, 6815.13.00.00.0 für andere Waren aus Kohlenstofffasern und 6815.19.00.00.0 für andere Waren. Waren aus Torf gehören in 6815.20.00.00.0. Unter dem Oberbegriff „andere“ folgen 6815.91.00.00.0 für Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder Chromit enthaltende Waren und 6815.99.00.00.0 für die übrigen Waren.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6815
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6815. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6815
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6815
Die sieben Warennummern der Position 6815 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20226815.11.00.00.0eingeführt · Kohlenstofffasern
- 01.01.20226815.12.00.00.0eingeführt · Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern
- 01.01.20226815.13.00.00.0eingeführt · andere Waren aus Kohlenstofffasern
- 01.01.20226815.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19726815.20.00.00.0eingeführt · Waren aus Torf
- 01.01.19726815.91.00.00.0eingeführt · Magnesit, Magnesia in Form von Periklas, Dolomit, auch in Form von Dolomitkalk, oder … · zuletzt geändert 01.01.2022
- 01.01.19726815.99.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2014
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 6815
Welche Zolltarifnummer aus Position 6815 gilt für Kohlenstofffasern?
Kohlenstofffasern selbst gehören in die Zolltarifnummer 6815.11.00.00.0. Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern gehören in 6815.12.00.00.0 und andere Waren aus Kohlenstofffasern in 6815.13.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen





