Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Carbon leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionWaren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen6815
- UnterpositionKohlenstofffasern; Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke; andere Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, für nicht elektrische Zwecke681511
- ZolltarifnummerFlächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Carbon
Der HS-Code für Carbon lautet 6815.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6815.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6815.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6815.12.00.00.0.
Einreihung von Carbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Carbon
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKohlenstofffasern (lose, nicht flächige Faserware) | 6815.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus Kohlenstofffasern | 6815.13.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Carbon (6815) ≠ Kohlenstofffasern (lose, nicht flächige Faserware) (6815) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carbon bleibt die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carbon (6815) ≠ andere Waren aus Kohlenstofffasern (6815) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carbon bleibt die Zolltarifnummer 6815.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Carbon (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8400/23-1 | Gewebe/Gelege aus Kohlenstofffasern; UD-Gewebe | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI57014/24-1 | Vernähte Gelegekonstruktion aus Carbonfasern und Glasfaseranteil | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI57017/24-1 | Vernähte Gelegekonstruktion aus Carbonfasern, bepulvert | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI52102/21-1 | Vernähte Gelegekonstruktion aus Carbonfasern | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI57015/24-1 | Gelegekonstruktion aus Carbonfasern mit Klebegitter | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI52105/21-1 | Gelegekonstruktion Carbonfasern mit Klebegitter | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI52106/21-1 | Vernähte Gelegekonstruktion Carbonfasern bepulvert | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI782/22-1 | Carbonfaser-Vlieskomplex-Gelege | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI780/22-1 | Isotrope/orientierte Vliese aus Carbonfasern | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI738/22-1 | Epoxid-Aramid/Carbon-Prepreg | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI20750/22-1 | Kohlefaservliesstoff mit Ruß/PTFE-Beschichtung | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI20749/22-1 | Kohlefaservliesstoff mit Ruß/PTFE-Beschichtung | 6815.12.00.00.0 |
| DEBTI20748/22-1 | Kohlefaservliesstoff mit Ruß/PTFE-Beschichtung | 6815.12.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Carbon
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Carbon-Flächenerzeugnis mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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