01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6901.00.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6901.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6901.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6901.00.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6901.00.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6901.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6901.00.00.00.0 | Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus … |
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6901.00.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6901.00.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI43284/23-1Deutschland | Andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen, sog. Badablagen, Foto siehe Anlage, - einzeln (große … | 29.11.2026 |
04Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6901.00.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
05Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6901.00.00.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9B001B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
06Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6901.00.00.00.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.
07Verlauf
Verlauf der Warennummer 6901.00.00
- 01.01.19726901.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus …“
- 01.01.19726901.00.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus …“
- 01.01.19886901.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6901.00.10, 6901.00.90
- 01.01.19886901.00.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6901.00.10, 6901.00.90
- 01.01.19906901.00.00Wortlaut geändert · „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus …“ · vorher „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden“
- 01.01.19906901.00.00.00.0Wortlaut geändert · „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus …“ · vorher „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden“
- 01.01.20046901.00.00wieder anmeldefähig · aus 6901.00.10, 6901.00.90
- 01.01.20046901.00.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6901.00.10, 6901.00.90
- 01.03.20046901.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6901.00.00
- 01.03.20046901.00.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6901.00.00
- 01.07.20056901.00.00wieder anmeldefähig · aus 6901.00.00
- 01.07.20056901.00.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6901.00.00
08Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6901.00.00.00.0
Gehören Waren unter 6901.00.00 nicht zu Kapitel 69, wenn sie bei weniger als 800 °C erhitzt werden?
Nein, nur Waren, die zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht in die Positionen 6904 bis 6914.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen