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gültig seit 01.01.1996Dual-Use

Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0 – Optisches Glas in Tafeln

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst optisches Glas aus gezogenem oder geblasenem Glas in Tafeln, das in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht ist und nicht anders bearbeitet wurde. Glas mit nicht reflektierender Schicht, das kein optisches Glas ist, gehört in die Zolltarifnummer 7004.20.91.00.0, und anderes Glas dieser Art gehört in 7004.20.99.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Unterpositionin der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Zolltarifnummeroptisches GlasDiese Seite
Unterpositionanderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7004.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7004.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7004.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7004.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit …
✓in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender SchichtDie Ware muss Glas in Tafeln sein, das in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit einer absorbierenden, reflektierenden oder nicht reflektierenden Schicht versehen ist. Eine solche Schicht ist ein mikroskopisch dünner Überzug aus Metall oder einer chemischen Verbindung, etwa einem Metalloxid, der Infrarotlicht absorbiert, das Reflexionsvermögen des Glases verbessert oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindert, ohne das Glas undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen.
✓optisches GlasDie Ware muss optisches Glas sein, wie es der Wortlaut dieser Zolltarifnummer nennt.
7004.20.10.00.0Optisches Glas in Tafeln

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0?

  • ×anderes, also nicht: in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht7004.90
  • ×anderes, also nicht: optisches Glas7004.20.91.00.0, 7004.20.99.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7004.20.10

ZolltarifnummerWortlaut
7004.20.10.00.0optisches Glas

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7004.20.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0

€
7004.20.10.00.0Drittlandszoll3 %300 €1.957 €2.257 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 6C004 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7004.20.10 bis 7004.20.99in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7003.12.10 bis 7003.12.99.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7004.20.10

  1. 01.01.19967004.20.10neu eingeführt · „optisches Glas“ · aus 7004.10.10, 7004.10.80
  2. 01.01.19967004.20.10.00.0neu eingeführt · „optisches Glas“ · aus 7004.10.10, 7004.10.80

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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