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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 7006 – Gebogenes oder bearbeitetes Glas

Position im Zolltarif

70Kapitel06Position

Position 7006 erfasst Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, das gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet ist, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen. Glasscheiben, Fensterglas und Glasplatten gehören nur dann hierher, wenn sie diese Bearbeitung haben. Feuerpoliertes oder geschliffenes Glas in Platten oder Tafeln, das nicht anders bearbeitet ist, gehört in Position 7005, vorgespanntes Sicherheitsglas und Verbundglas in Position 7007.

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Gehört Ihr gebogenes Glas mit bearbeiteten Kanten in Position 7006?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7006?

Die Unterposition 7006.00 unterscheidet optisches Glas von anderem Glas. Optisches Glas gehört in die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0. Jedes andere Glas dieser Position, das kein optisches Glas ist, gehört in die Zolltarifnummer 7006.00.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGlas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen StoffenDiese Seite
Zolltarifnummeroptisches Glas
3 % · 1 vZTA
Zolltarifnummeranderes
3 % · 5 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7006

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7006. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7006

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 3
3. Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 5
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7006

Die zwei Warennummern der Position 7006 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727006.00.10.00.0eingeführt · optisches Glas
  2. 01.01.19727006.00.90.00.0eingeführt · anderes · zuletzt geändert 07.01.2025

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7006

Welche Zolltarifnummer gilt für optisches Glas in Position 7006?

Optisches Glas in Position 7006 gehört in die Zolltarifnummer 7006.00.10.00.0. Voraussetzung ist, dass das Glas der Position 7003, 7004 oder 7005 gebogen oder anders bearbeitet ist. Anderes Glas dieser Position, das kein optisches Glas ist, gehört in die Zolltarifnummer 7006.00.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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