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Position · 4-stellig

Position 7112 – Abfälle und Schrott von Edelmetallen

Position im Zolltarif

71Kapitel12Position

Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen gehören hierher, ebenso andere Abfälle und Schrott, die Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthalten und hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendet werden. Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug gehören in Position 7111, Schmuckwaren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen in Position 7113. Waren der Position 8549 sind ausgenommen.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7112?

Die Position ist nach Abfallart und Metall unterteilt. Aschen, die Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthalten, gehören in die Zolltarifnummer 7112.30.00.00.0. Alle anderen Abfälle und Schrott werden nach Metall getrennt: von Gold einschließlich Goldplattierungen in 7112.91.00.00.0 und von Platin einschließlich Platinplattierungen in 7112.92.00.00.0, jeweils ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz). Alle übrigen Waren gehören in die Zolltarifnummer 7112.99.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittEchte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren …
KapitelEchte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
PositionAbfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art, ausgenommen Waren der Position 8549Diese Seite
ZolltarifnummerAschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend
0 % · 0 vZTA
andere
Zolltarifnummervon Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7112

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sudan1 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7112

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 71, Anmerkung 8
8. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 A zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 71, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.
Wortlaut · Kapitel 71, Anmerkung 4
4. A) Als „Edelmetalle“ gelten Silber, Gold und Platin. B) Als „Platin“ gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium. C) Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)“ gelten nicht die in Anmerkung 2 b) zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 71, Anmerkung 5
5. Als „Edelmetalllegierungen“ im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen: a) alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen; b) alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen; c) andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.
Wortlaut · Kapitel 71, Anmerkung 6
6. Der Begriff „Edelmetalle“ oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
Wortlaut · Kapitel 71, Anmerkung 7
7. Als „Edelmetallplattierungen“ im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7112

Die vier Warennummern der Position 7112 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20027112.30.00.00.0eingeführt · Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend · zuletzt geändert 01.07.2014
  2. 01.01.20027112.91.00.00.0eingeführt · von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende …
  3. 01.01.20027112.92.00.00.0eingeführt · von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle …
  4. 01.01.20027112.99.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2014

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7112

Welche Zolltarifnummer gilt für Platinabfälle und Platinschrott in Position 7112?

Platinabfälle und Platinschrott, einschließlich Platinplattierungen, gehören in die Zolltarifnummer 7112.92.00.00.0. Ausgenommen sind andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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