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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8549 – Abfälle und Schrott von elektrischen Geräten

Position im Zolltarif

85Kapitel49Position

Zu dieser Position gehören Abfälle und Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten, darunter ausgebrauchte Batterien und Akkumulatoren, elektrische und elektronische Baugruppen sowie Leiterplatten. Nach Anmerkung 6 zum Abschnitt XVI gelten als Abfälle oder Schrott nur Waren, die für ihren ursprünglichen Zweck unbrauchbar gemacht wurden oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr für eine Reparatur, Wiederaufarbeitung oder Wiederinstandsetzung geeignet sind, und die nicht so verpackt oder versandt werden, dass einzelne Waren vor Beschädigung geschützt werden. Elektrische Teile von Maschinen und Apparaten, die im Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, gehören in Position 8548.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8549?

Die Position ist zuerst nach Abfällen und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren gegliedert, und zwar nach Blei-Akkumulatoren (Unterposition 8549.11), andere, Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend (8549.12), nach chemischem Typ sortiert (8549.13), unsortiert (8549.14) und andere (8549.19). Darauf folgen Abfälle und Schrott, die von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art sind (Unterpositionen 8549.21 und 8549.29). Danach sind andere elektrische und elektronische Baugruppen und Leiterplatten erfasst (Unterpositionen 8549.31 und 8549.39). Die letzte Gruppe bilden andere Waren (Unterpositionen 8549.91 und 8549.99).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionAbfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen GerätenDiese Seite
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren
UnterpositionAbfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren
0 % bis 2,6 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerausgebrauchte Blei-Akkumulatoren
ZolltarifnummerAbfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren
Unterpositionandere, Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend
0 % bis 4,7 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
Zolltarifnummerandere
Unterpositionnach chemischem Typ sortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend
0 % bis 4,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
Kombinierte Nomenklaturausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
Zolltarifnummerandere
Unterpositionunsortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend
0 % bis 4,7 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % bis 4,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
Zolltarifnummerandere
von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art
Zolltarifnummerelektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
andere elektrische und elektronische Baugruppen und Leiterplatten
Zolltarifnummerelektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 1 vZTA
andere
Zolltarifnummerelektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8549

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8549. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8549

Rechts: wie viele der 20 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 20
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder20 von 20
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder20 von 20
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD2 von 20
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8549

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 6
6. A) Als „Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“ gelten in der Nomenklatur elektrische und elektronische Baugruppen, Leiterplatten und elektrische oder elektronische Waren, die: a) durch Bruch, Zerstörung oder andere Verfahren für ihren ursprünglichen Zweck unbrauchbar gemacht wurden oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr für eine Reparatur, Wiederaufarbeitung oder Wiederinstandsetzung, um sie wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen, geeignet sind; und b) auf eine Weise verpackt oder versandt werden, die nicht dazu bestimmt ist, einzelne Waren vor einer Beschädigung beim Transport oder beim Be- oder Entladen zu schützen. B) Gemischte Sendungen von „Abfällen oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“ und anderen Abfällen und Schrott sind in die Position 8549 einzureihen. C) Dieser Abschnitt gilt nicht für Siedlungsabfälle im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 38.
Wortlaut · Kapitel 85, Unterpositions-Anmerkung 5
5. Als „ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren“ im Sinne der Unterpositionen 8549.11 bis 8549.19 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8549

Die 20 Warennummern der Position 8549 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20228549.11.10.00.0eingeführt · ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren
  2. 01.01.20228549.11.90.00.0eingeführt · Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren
  3. 01.01.20228549.12.10.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
  4. 01.01.20228549.12.20.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
  5. 01.01.20228549.12.90.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.20228549.13.10.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
  7. 01.01.20228549.13.20eingeführt · ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren · zuletzt geändert 01.01.2026
  8. 01.01.20228549.13.90.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.20228549.14.10.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
  10. 01.01.20228549.14.20.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren · zuletzt geändert 04.01.2025
  11. 01.01.20228549.14.90.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.20228549.19.10.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
  13. 01.01.20228549.19.20.00.0eingeführt · ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
  14. 01.01.20228549.19.90.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.20228549.21.00.00.0eingeführt · elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas …
  16. 01.01.20228549.29.00.00.0eingeführt · andere
  17. 01.01.20228549.31.00.00.0eingeführt · elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas …
  18. 01.01.20228549.39.00.00.0eingeführt · andere
  19. 01.01.20228549.91.00.00.0eingeführt · elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas …
  20. 01.01.20228549.99.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2027

Quellen · Stand 31.10.2026

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