01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 96 im Zolltarif?
Abschnitt XX umfasst die Kapitel 94, 95 und 96. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
20 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 96?
Das Kapitel umfasst 20 Positionen, 9601 bis 9620. Die Positionen 9601 und 9602 betreffen tierische, pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe sowie Wachs- und Paraffinwaren. Die Positionen 9603 bis 9605 umfassen Besen, Bürsten, Pinsel, Handsiebe und Reisezusammenstellungen, die Positionen 9606 und 9607 Knöpfe und Reißverschlüsse. Die Positionen 9608 bis 9612 betreffen Schreib- und Zeichengeräte, Tafeln, Stempel und Farbbänder, die Positionen 9613 bis 9620 Feuerzeuge, Pfeifen, Haarkämme, Zerstäuber, Isolierbehälter, Puppen, Hygieneartikel und Stative.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 96?
- 1Kapitel 96, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 96 gehören Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33), Waren des Kapitels 66 wie Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken, Fantasieschmuck (Position 7117) sowie Waren des Kapitels 82 mit Griffen aus Schnitz- oder Formstoffen.
- 2Kapitel 96, Anmerkung 2Als pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe für Position 9602 gelten harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse wie Steinnuss und Dumpalmnüsse sowie Meerschaum, Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat und jettähnliche Stoffe.
- 3Kapitel 96, Anmerkung 3Als Pinselköpfe im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln geeignet sind oder nur geringe Bearbeitung wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden brauchen.
- 4Kapitel 96, Anmerkung 4Waren des Kapitels 96 aus Edelmetallen, Edelsteinen oder echten Perlen bleiben im Kapitel, Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 aber nur, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus diesen Stoffen enthalten.
- 5Kapitel 96, Zusätzliche Anmerkung 1Zu den Warennummern 9619.00.71 bis 9619.00.89 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, auch Verbundstoffe mit einer inneren Absorptionsschicht, einem absorbierenden Kern und einer äußeren Schicht.
Alle 5 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken); c) Fantasieschmuck (Position 7117); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602; f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018)); g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse); h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92); ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon); k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten: a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse); b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
1. Zu den Unterpositionen 9619.00.71 bis 9619.00.89 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern. Zu diesen Unterpositionen gehören auch Waren aus Verbundstoffen mit: a) einer inneren Schicht (z. B. aus Vliesstoffen) zum Absorbieren von ausgeschiedenen Körperflüssigkeiten, um ein Wundreiben zu vermeiden; b) einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern der Flüssigkeiten, bis die Ware entsorgt werden kann; und c) einer äußeren Schicht (z. B. aus Kunststoff), um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem absorbierenden Kern zu vermeiden.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 96
120 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 96. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Werbegeschenk – 9608.10.92.00.0
Kugelschreiber – 9608.10.92.00.0
Metall-Wasserflasche – 9617.00.00.00.0
Stempel – 9611.00.00.00.0
Stift – 9608.10.92.00.0
Thermobecher – 9617.00.00.00.0
Bleistift – 9609.10.10.00.0
Reinigungsbürste – 9603.90.91.00.0
Knopf – 9606.21.00.00.0
Drahtbürste – 9603.90.91.00.0
Reißverschluss – 9607.19.00.00.0
Schreibwaren Set – 9609.10.10.00.0
Reinigungs-Set – 9603.90.91.00.0
Kunststoff-Haarklammer – 9615.11.00.00.0
Thermotransferband – 9612.10.10.90.0
Kokosnuss-Schale – 9602.00.00.10.005Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 96
10 Einreihungsverordnungen, 2 Urteile und 3 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 96. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (10)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2023/249108.11.2023 | Ein sogenanntes Vlogging-Kit mit Ringlicht aus Kunststoff, mit LED-Ringleuchte und Dreibeinstativ, ist in die Warennummer 9620.00.91 eingereiht. | 9620.00.91 |
| 2015/235114.12.2015 | Ein in Kunststoff verpacktes Gärtnerset mit einem Bleistift mit Graphitmine ist in die Warennummer 9609.10.10 eingereiht. | 9609.10.10 |
| 2015/178505.10.2015 | Ein Moppkopf aus textilen Kordeln, die an einem Anschlussstück aus Kunststoff für einen Stiel befestigt sind, ist in die Warennummer 9603.90.99 eingereiht. | 9603.90.99 |
| 1065/201019.11.2010 | Ein Kleiderroller mit Papprolle, selbstklebendem Papier und Griff aus geformtem Kunststoff ist in die Warennummer 9603.90.91 eingereiht. | 9603.90.91 |
| 729/200415.04.2004 | Ein Rädchen aus unedlem Metall, das in den Zündmechanismus eines Zigarettenanzünders eingebaut wird, ist in die Warennummer 9613.90.00 eingereiht. | 9613.90.00 |
| 384/200401.03.2004 | Ein Rädchen aus unedlem Metall, das in den Zündmechanismus eines Zigarettenanzünders eingebaut wird, ist in die Warennummer 9613.90.00 eingereiht. | 9613.90.00 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-183/0419.03.2007 | Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, und die Klägerin trägt die Kosten. |
| C-165/7829.05.1979 | Nach dem Urteil C-165/78 umfasst die Allgemeine Vorschrift 2a auch noch nicht zusammengesetzte und zerlegte Waren, soweit aus ihnen eine vollständige Ware hergestellt werden kann, auch wenn der Tarif eine Position für die Teile enthält. |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 96
Was gehört nicht zu HS-Code 96?
Nicht zu Kapitel 96 gehören Waren des Kapitels 66 wie Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken sowie Waren des Kapitels 91 wie Uhrengehäuse. Griffe von Waren des Kapitels 82 aus Schnitz- oder Formstoffen gehören gesondert gestellt zu Position 9601 oder 9602.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile