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Position 7214 – Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel14Position

Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden. Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl gehört in Position 7213, anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl in Position 7215.

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Gehört Ihr Stabstahl zu HS-Code 7214?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7214?

Die Position wird zuerst nach Herstellung und Form unterteilt: geschmiedeter Stabstahl gehört in Unterposition 7214.10, Stabstahl mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden in 7214.20 und Stabstahl aus Automatenstahl in 7214.30. Anderer Stabstahl wird nach dem Querschnitt geteilt: mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt in 7214.91, anderer Stabstahl in 7214.99. In 7214.91 trennt der Kohlenstoffgehalt: weniger als 0,25 GHT in Warennummer 7214.91.10, 0,25 GHT oder mehr in Warennummer 7214.91.90. In 7214.99 folgen bei weniger als 0,25 GHT die Betonarmierung (Warennummer 7214.99.10), kreisförmiger Querschnitt mit 80 mm oder mehr, weniger als 80 mm und anderer (Zolltarifnummern 7214.99.31.00.0, 7214.99.39.00.0 und 7214.99.50.00.0); bei 0,25 GHT oder mehr kreisförmiger Querschnitt mit 80 mm oder mehr, weniger als 80 mm und anderer (Zolltarifnummern 7214.99.71.00.0, 7214.99.79.00.0 und Warennummer 7214.99.95).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionStabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwundenDiese Seite
Unterpositiongeschmiedet
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden
0 % · 2 vZTA
Unterpositionanderer, aus Automatenstahl
0 % · 0 vZTA
anderer
Unterpositionmit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt
0 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
Unterpositionanderer
0 % · 2 vZTA
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
Kombinierte Nomenklaturvon der für Betonarmierung verwendeten Art
anderer, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
Zolltarifnummer80 mm oder mehr
Zolltarifnummerweniger als 80 mm
Zolltarifnummeranderer
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
Zolltarifnummer80 mm oder mehr
Zolltarifnummerweniger als 80 mm
Kombinierte Nomenklaturanderer

Zolltarifnummern unter den Warennummern

7214.20mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen …
7214.30anderer, aus Automatenstahl

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7214

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7214. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7214

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder11 von 12
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer11 von 12
senkt den ZollZollkontingent · China11 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Ägypten11 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union11 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Türkei11 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Brasilien9 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Schweiz9 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigtes Königreich9 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Südkorea9 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Nordmazedonien9 von 12
senkt den ZollZollkontingent · Algerien2 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder11 von 12
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Belarus7 von 12
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder12 von 12
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder11 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7214

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 72, AllgemeinesA. Die Unterscheidung zwischen gewalzten und geschmiedeten Erzeugnissen lässt sich, wenn sie erforderlich ist, aufgrund einer Reihe von Merkmalen treffen (Positionen 7207, 7214, 7216, 7218, 7224 und 7228). Sofern das ganze Stück vorliegt, ist insbesondere die Veränderung des Querschnitts zu betrachten: — weist dieser Veränderungen auf, die sich nicht regelmäßig wiederholen, so handelt es sich um ein …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7214

Neun der zwölf Warennummern der Position 7214 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19967214.91.10eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT · zuletzt geändert 21.12.2016
  2. 01.01.19967214.91.90eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr · zuletzt geändert 21.12.2016
  3. 01.01.19967214.99.10eingeführt · von der für Betonarmierung verwendeten Art · zuletzt geändert 21.12.2016
  4. 01.01.19967214.99.31.00.0eingeführt · 80 mm oder mehr
  5. 01.01.19967214.99.39.00.0eingeführt · weniger als 80 mm
  6. 01.01.19967214.99.50.00.0eingeführt · anderer
  7. 01.01.20047214.99.71.00.0eingeführt · 80 mm oder mehr · zuletzt geändert 01.01.2019
  8. 01.01.20047214.99.79.00.0eingeführt · weniger als 80 mm · zuletzt geändert 01.01.2019
  9. 01.01.20047214.99.95eingeführt · anderer · zuletzt geändert 21.12.2016

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7214

Welche Unterposition gilt für Stabstahl in Position 7214?

Die Unterposition richtet sich nach Herstellung und Form: Geschmiedeter Stabstahl gehört in 7214.10, Stabstahl aus Automatenstahl in 7214.30. Stabstahl mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt gehört in 7214.91, anderer Stabstahl in 7214.99.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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