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Position 7219 – Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel19Position

Zu dieser Position gehören flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr. Schmalere Erzeugnisse mit weniger als 600 mm Breite gehören in Position 7220, nicht rostender Stahl in Rohblöcken oder anderen Rohformen sowie Halbzeug in Position 7218.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Blech aus nicht rostendem Stahl zu HS-Code 7219?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7219?

Die Position wird zuerst nach Walzart und Lieferform geteilt: nur warmgewalzt in Rollen (Coils) mit den Unterpositionen 7219.11 bis 7219.14, nur warmgewalzt nicht in Rollen mit 7219.21 bis 7219.24, nur kaltgewalzt mit 7219.31 bis 7219.35 und andere mit 7219.90. Warmgewalzte Erzeugnisse unterscheiden sich nach der Dicke (mehr als 10 mm, 4,75 mm bis 10 mm, 3 mm oder mehr bis weniger als 4,75 mm, weniger als 3 mm), kaltgewalzte nach 4,75 mm oder mehr, 3 mm oder mehr bis weniger als 4,75 mm, mehr als 1 mm bis weniger als 3 mm, 0,5 mm bis 1 mm und weniger als 0,5 mm. Die Unterpositionen 7219.12, 7219.13, 7219.14, 7219.22, 7219.32, 7219.33, 7219.34 und 7219.35 sowie die Nummern unter 7219.21 werden außerdem nach einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr und weniger als 2,5 GHT unterteilt. Unter 7219.90 stehen gelocht (Warennummer 7219.90.20) und andere (Warennummer 7219.90.80).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehrDiese Seite
nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)
Unterpositionmit einer Dicke von mehr als 10 mm
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von weniger als 3 mm
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)
Unterpositionmit einer Dicke von mehr als 10 mm
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Zolltarifnummermit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einer Dicke von weniger als 3 mm
0 % · 0 vZTA
nur kaltgewalzt
Unterpositionmit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
0 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
0 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
Unterpositionandere
0 % · 13 vZTA
Kombinierte Nomenklaturgelocht
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

7219.11mit einer Dicke von mehr als 10 mm
7219.23mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
7219.24mit einer Dicke von weniger als 3 mm
7219.31mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr

Ihre Ware einreihen

Welche der 24 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7219

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7219. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7219

Rechts: wie viele der 24 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · China24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · Indien24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · Südkorea24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · Südafrika24 von 24
senkt den ZollZollkontingent · Türkei22 von 24
senkt den ZollZollkontingent · Taiwan22 von 24
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder24 von 24
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China22 von 24
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Indonesien22 von 24
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Taiwan22 von 24
erhöht den ZollAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · China22 von 24
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder24 von 24
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder24 von 24
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7219

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7219

20 der 24 Warennummern der Position 7219 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727219.12.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 28.07.2022
  2. 01.01.19727219.12.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 28.07.2022
  3. 01.01.19727219.13.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 28.07.2022
  4. 01.01.19727219.13.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 28.07.2022
  5. 01.01.19727219.14.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 28.07.2022
  6. 01.01.19727219.14.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 28.07.2022
  7. 01.01.19967219.21.10.00.0eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
  8. 01.01.19727219.21.90.00.0eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
  9. 01.01.19727219.22.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 28.07.2022
  10. 01.01.19727219.22.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 28.07.2022
  11. 01.01.19727219.32.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 15.08.2023
  12. 01.01.19727219.32.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 15.08.2023
  13. 01.01.19727219.33.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 15.08.2023
  14. 01.01.19727219.33.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 15.08.2023
  15. 01.01.19727219.34.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 15.08.2023
  16. 01.01.19727219.34.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 15.08.2023
  17. 01.01.19727219.35.10eingeführt · mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr · zuletzt geändert 15.08.2023
  18. 01.01.19727219.35.90eingeführt · mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT · zuletzt geändert 15.08.2023
  19. 01.01.20067219.90.20eingeführt · gelocht · zuletzt geändert 15.08.2023
  20. 01.01.20067219.90.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 15.08.2023

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7219

Ist der HS-Code 7219 gleich der Zolltarifnummer?

Nein. Der HS-Code folgt in den ersten sechs Stellen dem Harmonisierten System, das in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich ist. Anmeldefähig ist nur die 11-stellige Zolltarifnummer, bei der die Stellen 7 und 8 die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC bilden und die 11. Stelle in Deutschland meist 0 ist.

Welche Unterposition aus Position 7219 gilt für welche Ware?

Die Unterposition richtet sich nach Walzart, Lieferform und Dicke der Ware. Kaltgewalzte Ware mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm gehört in die Unterposition 7219.34, dort unterscheidet die Nummer danach einen Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr und weniger als 2,5 GHT.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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