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Position 7225 – Flacherzeugnisse aus legiertem Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel25Position

Zu dieser Position gehören flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warm- oder kaltgewalzt, auch in Rollen (Coils). Flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Breite von weniger als 600 mm gehören in Position 7226, Rohblöcke und Halbzeug aus anderem legierten Stahl in Position 7224.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Flachstahl aus legiertem Stahl ab 600 mm zu HS-Code 7225?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7225?

Die Position wird zuerst nach Silicium-Elektrostahl unterteilt: Unterposition 7225.11 umfasst kornorientierte Erzeugnisse, Unterposition 7225.19 andere, die sich in warmgewalzt (Warennummer 7225.19.10) und kaltgewalzt (Zolltarifnummer 7225.19.90.00.0) trennen. Die übrigen Erzeugnisse teilen sich nach Walzart und Form: nur warmgewalzt in Rollen (Coils) in Unterposition 7225.30, nur warmgewalzt nicht in Rollen (Coils) in Unterposition 7225.40 und nur kaltgewalzt in Unterposition 7225.50. Unterposition 7225.91 ist elektrolytisch verzinkt, 7225.92 anders verzinkt und 7225.99 andere. Bei 7225.40 richtet sich die Zuordnung zunächst nach der Stahlsorte: Werkzeugstahl (Warennummer 7225.40.12) und Schnellarbeitsstahl (Warennummer 7225.40.15); für die übrigen Erzeugnisse richtet sich die Zuordnung nach der Dicke: mehr als 10 mm (Zolltarifnummer 7225.40.40.00.0), 4,75 mm bis 10 mm (Warennummer 7225.40.60) und weniger als 4,75 mm (Zolltarifnummer 7225.40.90.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehrDiese Seite
aus Silicium-Elektrostahl
Unterpositionkornorientiert
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturwarmgewalzt
Zolltarifnummerkaltgewalzt
Unterpositionandere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Werkzeugstahl
Kombinierte Nomenklaturaus Schnellarbeitsstahl
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)
0 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Werkzeugstahl
Kombinierte Nomenklaturaus Schnellarbeitsstahl
andere
Zolltarifnummermit einer Dicke von mehr als 10 mm
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
Zolltarifnummermit einer Dicke von weniger als 4,75 mm
Unterpositionandere, nur kaltgewalzt
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Schnellarbeitsstahl
Zolltarifnummerandere
andere
Unterpositionelektrolytisch verzinkt
0 % · 0 vZTA
Unterpositionanders verzinkt
0 % · 4 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 16 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7225

Rechts: wie viele der 16 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Südkorea16 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Japan15 von 16
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder15 von 16
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer15 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union15 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigtes Königreich14 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Indien14 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Türkei14 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Schweiz11 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Ägypten11 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Taiwan11 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Indonesien9 von 16
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder15 von 16
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder11 von 16
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder16 von 16
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder15 von 16
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7225

Anmerkungen (9)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff und 0,05 GHT oder mehr Vanadium; — mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff und 11 GHT bis 15 GHT Chrom; — 0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff und 3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel und 1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom und …
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7225

Zwölf der 16 Warennummern der Position 7225 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19967225.19.10eingeführt · warmgewalzt · zuletzt geändert 08.10.2016
  2. 01.01.19967225.19.90.00.0eingeführt · kaltgewalzt
  3. 01.01.20047225.30.10.00.0eingeführt · aus Werkzeugstahl
  4. 01.01.20077225.30.30eingeführt · aus Schnellarbeitsstahl
  5. 01.01.20047225.30.90.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.20047225.40.12eingeführt · aus Werkzeugstahl · zuletzt geändert 01.01.2026
  7. 01.01.20077225.40.15eingeführt · aus Schnellarbeitsstahl · zuletzt geändert 01.01.2026
  8. 01.01.20047225.40.40.00.0eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 10 mm · zuletzt geändert 01.01.2005
  9. 01.01.20047225.40.60eingeführt · mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm · zuletzt geändert 11.08.2016
  10. 01.01.20047225.40.90.00.0eingeführt · mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm
  11. 01.01.20077225.50.20eingeführt · aus Schnellarbeitsstahl
  12. 01.01.20077225.50.80.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7225

Welche Nummer aus Position 7225 gilt für kaltgewalzte Erzeugnisse?

Kaltgewalzte Erzeugnisse mit einer Breite von 600 mm oder mehr aus Silicium-Elektrostahl gehören in 7225.19.90.00.0, andere kaltgewalzte Erzeugnisse dieser Breite in 7225.50.80.00.0. Kaltgewalzte Erzeugnisse aus Schnellarbeitsstahl gehören in die Warennummer 7225.50.20.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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