01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7302.10?
Stromschienen mit einem Leiter aus Nichteisenmetall gehören in die Zolltarifnummer 7302.10.10.00.0. Neue Vignolschienen werden nach dem Gewicht je Meter getrennt: mit 36 kg oder mehr in die Zolltarifnummer 7302.10.22.00.0, mit weniger als 36 kg in die Zolltarifnummer 7302.10.28.00.0. Rillenschienen gehören in die Zolltarifnummer 7302.10.40.00.0, andere neue Schienen, die weder Vignolschienen noch Rillenschienen sind, in die Zolltarifnummer 7302.10.50.00.0. Gebrauchte Schienen gehören in die Zolltarifnummer 7302.10.90.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7302.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7302.10
Anmerkungen (7)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-38/7616.12.1976 | DIE TARIFNUMMER 73.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST AUCH EINGESCHMOLZENEN SCHROTT ( UMSCHMELZUNGSMATERIAL ), DER DIE STOFFLICHEN VORAUSSETZUNGEN DER VORSCHRIFT 1 C ZU KAPITEL 73 ERFÜLLT . |
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 7302.10
Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 4 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20267302.10.22.00.0neu eingeführt · neu › Vignolschienen › mit einem Gewicht je Meter von 36 kg oder mehr
- 01.01.20267302.10.28.00.0neu eingeführt · neu › Vignolschienen › mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kg
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7302.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Schienen unter HS-Code 7302.10?
Stromschienen mit einem Leiter aus Nichteisenmetall gehören in die Zolltarifnummer 7302.10.10.00.0, gebrauchte Schienen in 7302.10.90.00.0, neue Vignolschienen je nach Gewicht je Meter in 7302.10.22.00.0 oder 7302.10.28.00.0. Die Zolltarifnummer richtet sich nach Art, Gewicht je Meter und Zustand der Schiene.
Gilt für die Einfuhr von Schienen unter HS-Code 7302.10 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für Schienen unter HS-Code 7302.10 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM).
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile