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HS-Code 7304.24 – Futterrohre aus nicht rostendem Stahl

HS-Code · 6-stellig

Unterposition 7304.24 erfasst nahtlose Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge aus nicht rostendem Stahl, die für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendet werden und nicht unter 7304.22 oder 7304.23 fallen. Bohrgestänge (drill pipe) aus nicht rostendem Stahl gehören in 7304.22, andere Bohrgestänge (drill pipe) in 7304.23. Die Nummern darunter richten sich nach Querschnitt, Außendurchmesser und Kohlenstoffäquivalent (CEV).

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7304.24?

Die Zolltarifnummer 7304.24.00.20.0 erfasst Rohre mit kreisförmigem Querschnitt, einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und einem Kohlenstoffäquivalent (CEV), das nach den im Wortlaut genannten Berechnungen und der chemischen Analyse ermittelt wird. Die Zolltarifnummer 7304.24.00.80.0 trägt die übrigen Rohre dieser Unterposition mit dem Wortlaut „andere“.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe)
Unterpositionandere, aus nicht rostendem StahlDiese Seite
Zolltarifnummerdie einen kreisförmigen Querschnitt, einen Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7304.24

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.71,9 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · RusslandFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.35,8 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7304.24

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-210/2221.09.20231. Die Primärregel für Waren der Unterposition 7304.41 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren in Anhang 22-01 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7304.24

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 7304.24 gilt für Futterrohre aus nicht rostendem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und höchstens 406,4 mm Außendurchmesser?

Dafür gilt die Zolltarifnummer 7304.24.00.20.0, sofern das Kohlenstoffäquivalent (CEV) nach den im Wortlaut genannten Berechnungen und der chemischen Analyse ermittelt wird. Alle übrigen Rohre dieser Unterposition fallen unter die Zolltarifnummer 7304.24.00.80.0.

Gilt unter HS-Code 7304.24 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr?

Bei der Einfuhr gilt unter HS-Code 7304.24 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Die Kontrolle gilt bei der Einfuhr, nicht bei der Ausfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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