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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 7415 – Stifte, Nägel und Schrauben aus Kupfer

Position im Zolltarif

74Kapitel15Position

Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen und Klammern aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf sowie Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und Unterlegscheiben aus Kupfer. Klammern der Position 8305 sind ausgenommen, Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und Sanitärartikel aus Kupfer gehören in Position 7418.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7415?

Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren bilden mit 7415.10.00.00.0 eine eigene Nummer. Die übrigen Waren sind nach Gewinde getrennt: Ohne Gewinde gelten Unterlegscheiben einschließlich Federringe und -scheiben mit 7415.21.00.00.0 und alle anderen mit 7415.29.00.00.0. Mit Gewinde gelten Schrauben, Bolzen und Muttern mit 7415.33.00.00.0 und alle anderen mit 7415.39.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelKupfer und Waren daraus
PositionStifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und …Diese Seite
ZolltarifnummerStifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren
4 % · 2 vZTA
andere Waren, ohne Gewinde
ZolltarifnummerUnterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben)
3 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
3 % · 4 vZTA
andere Waren, mit Gewinde
ZolltarifnummerSchrauben; Bolzen und Muttern
3 % · 19 vZTA
Zolltarifnummerandere
3 % · 24 vZTA

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7415

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7415. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7415

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 74, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) Kupfer-Zink-Legierungen (Messing): Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, — muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen; — muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)); — muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). b) Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze): Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt. c) Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber): Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). d) Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel): Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7415

Die fünf Warennummern der Position 7415 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727415.10.00.00.0eingeführt · Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren
  2. 01.01.19727415.21.00.00.0eingeführt · Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben)
  3. 01.01.19727415.29.00.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.20027415.33.00.00.0eingeführt · Schrauben; Bolzen und Muttern
  5. 01.01.19727415.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2002

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7415

Welche Zolltarifnummer gilt für Schrauben aus Kupfer mit Gewinde in Position 7415?

Schrauben, Bolzen und Muttern aus Kupfer mit Gewinde gehören in 7415.33.00.00.0. Alle anderen Waren aus Kupfer mit Gewinde gehören in 7415.39.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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