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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 7801.91 – Blei in Rohform mit Antimon als Hauptzusatz

HS-Code · 6-stellig

In 7801.91 gehört Blei in Rohform, das Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthält. Raffiniertes Blei gehört in 7801.10, Blei in Rohform, in dem ein anderes Element als Antimon gewichtsmäßig vorherrscht, in 7801.99. Die Nummern darunter richten sich danach, ob Werkblei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr vorliegt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Rohblei mit Antimon zu HS-Code 7801.91?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7801.91?

Die Warennummer 7801.91.00 wird durch zwei Zolltarifnummern weiter getrennt. Die Zolltarifnummer 7801.91.00.10.0 erfasst Blei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren ('Werkblei'). Die Zolltarifnummer 7801.91.00.90.0 erfasst andere Waren, die nicht zum Werkblei gehören.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelBlei und Waren daraus
PositionBlei in Rohform
anderes
UnterpositionAntimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltendDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren ('Werkblei')
Zolltarifnummeranderes
2,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7801.91

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7801.91

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 78, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „raffiniertes Blei“ im Sinne des Kapitels 78 gilt: Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | | Höchstgrenze in GHT Ag | Silber | 0,02 As | Arsen | 0,005 Bi | Bismut | 0,05 Ca | Calcium | 0,002 Cd | Cadmium | 0,002 Cu | Kupfer | 0,08 Fe | Eisen | 0,002 S | Schwefel | 0,002 Sb | Antimon | 0,005 Sn | Zinn | 0,005 Zn | Zink | 0,002 Andere (z. B. Te), je | | 0,001

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7801.91.00Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend: Hierher gehören z. B. Blei-Antimon-Legierungen, die hauptsächlich zum Herstellen von Akkumulatorenplatten verwendet werden (Pb: 92 bis 94 GHT, Sb: 6 bis 8 GHT), und ternäre Legierungen (Pb, Sb, Sn), in denen Antimon gegenüber Zinn gewichtsmäßig vorherrscht, die zum Herstellen von Drucklettern dienen (Pb: 55 bis 88 GHT, Sb: 10 bis 30 GHT, Sn: 2 bis …

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-111/7709.03.19781. DURCH DIE TARIFSTELLE 78.01 A DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS WIRD AUCH EINGESCHMOLZENER SCHROTT AUS BLEI ERFASST , DER DIE FORM EINES FUNDITORSTABES HAT , SELBST WENN ER ALS SOLCHER NICHT VERWENDBAR IST . 2. VORBEHALTLICH DER BEURTEILUNG DER TATSÄCHLICHEN …
C-104/7716.03.1978EINE WARE , DIE AUS ZERHACKTEM ALUMINIUMDRAHT VON HELLGRAUEM , GLÄNZENDEM AUSSEHEN BESTEHT UND IN SOGENANNTEN SHREDDER-ANLAGEN DURCH ZERKLEINERN VON GEBRAUCHTEN ALUMINIUMKABELN UND WEITGEHENDES ENTFERNEN DER ISOLATION HERGESTELLT WORDEN IST , GEHÖRT ZUR …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7801.91

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7801.91 für Werkblei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr?

Werkblei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren, gehört in die Zolltarifnummer 7801.91.00.10.0. Alle anderen Waren unter HS-Code 7801.91 gehören in die Zolltarifnummer 7801.91.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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