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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungDual-Use

HS-Code 8106.10 – Bismut mit mehr als 99,99 GHT Bismutgehalt

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 8106.10 erfasst Bismut und Waren daraus mit einem Bismutgehalt von mehr als 99,99 GHT. Sie liegt in Kapitel 81 unter der Position 8106. Alles übrige Bismut der Position 8106 fällt unter die Nachbarnummer 8106.90 mit dem Wortlaut „andere“. Die Nummern darunter richten sich danach, ob es sich um Bismut in Rohform, Abfälle und Schrott oder Pulver handelt oder um andere Waren dieser Unterposition.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8106.10?

Die Zolltarifnummer 8106.10.10.00.0 erfasst Bismut in Rohform, Abfälle und Schrott sowie Pulver. Die Zolltarifnummer 8106.10.90.00.0 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst alle übrigen Waren dieser Unterposition.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAndere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
PositionBismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
Unterpositionmit einem Bismutgehalt von mehr als 99,99 GHTDiese Seite
ZolltarifnummerBismut in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
2 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8106.10

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8106.10

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8106.10

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 8106.10 für Bismut in Rohform oder Pulver?

Bismut in Rohform, Abfälle und Schrott sowie Pulver mit mehr als 99,99 GHT Bismutgehalt gehören in die Zolltarifnummer 8106.10.10.00.0. Alle übrigen Waren mit mehr als 99,99 GHT Bismutgehalt gehören in die Zolltarifnummer 8106.10.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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