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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8111 – Mangan und Waren daraus

Position im Zolltarif

81Kapitel11Position

Mangan in Rohform, Mangan als Pulver sowie Abfälle, Schrott und andere Waren aus Mangan. Antimon und Waren daraus gehören in Position 8110, Beryllium, Chrom, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium, Niob und weitere dort genannte Metalle sowie deren Waren in Position 8112.

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Gehört Ihr Manganpulver zu HS-Code 8111?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8111?

Die Position unterteilt sich nach Mangan in Rohform und Pulver einerseits sowie Abfällen und Schrott andererseits. Mangan in Rohform und Mangan als Pulver gehören in 8111.00.11.00.0. Abfälle und Schrott gehören in 8111.00.19.00.0. Alle anderen Waren aus Mangan gehören in 8111.00.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAndere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
PositionMangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottDiese Seite
Mangan in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
ZolltarifnummerMangan in Rohform; Pulver
0 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerAbfälle und Schrott
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
5 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8111

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 8111. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8111

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 3
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder1 von 3
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder1 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8111

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8111

Die drei Warennummern der Position 8111 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728111.00.11.00.0eingeführt · Mangan in Rohform; Pulver · zuletzt geändert 01.01.2013
  2. 01.01.19728111.00.19.00.0eingeführt · Abfälle und Schrott
  3. 01.01.19728111.00.90.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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