01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8208?
Die Position wird nach dem Einsatzbereich der Maschine unterteilt. Messer für die Metallbearbeitung gehören in 8208.10.00.00.0, Messer für die Holzbearbeitung in 8208.20.00.00.0. Messer für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie fallen unter 8208.30.00.00.0, Messer für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft unter 8208.40.00.00.0. Die Nummer 8208.90.00.00.0 erfasst alle übrigen Messer für Maschinen oder mechanische Geräte.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8208
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8208. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8208
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8208
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8208
Die fünf Warennummern der Position 8208 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728208.10.00.00.0eingeführt · für die Metallbearbeitung
- 01.01.19728208.20.00.00.0eingeführt · für die Holzbearbeitung
- 01.01.19728208.30.00.00.0eingeführt · für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.19728208.40.00.00.0eingeführt · für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
- 01.01.19728208.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8208
Welche Zolltarifnummer aus Position 8208 gilt für Messer für Maschinen der Holzbearbeitung?
Messer für Maschinen für die Holzbearbeitung gehören in die Zolltarifnummer 8208.20.00.00.0. Für Messer für die Metallbearbeitung gilt 8208.10.00.00.0, für Küchenmaschinen und Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie 8208.30.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

