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Position · 4-stellig

Position 8208 – Messer und Schneidklingen für Maschinen

Position im Zolltarif

82Kapitel08Position

Zu dieser Position gehören Messer und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte, etwa für die Metallbearbeitung, die Holzbearbeitung oder die Nahrungsmittelindustrie. Auswechselbare Werkzeuge für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen gehören in Position 8207, Plättchen, Stäbchen und Spitzen aus Cermets in Position 8209.

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Gehört Ihr Messer für eine Holzmaschine zu HS-Code 8208?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8208?

Die Position wird nach dem Einsatzbereich der Maschine unterteilt. Messer für die Metallbearbeitung gehören in 8208.10.00.00.0, Messer für die Holzbearbeitung in 8208.20.00.00.0. Messer für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie fallen unter 8208.30.00.00.0, Messer für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft unter 8208.40.00.00.0. Die Nummer 8208.90.00.00.0 erfasst alle übrigen Messer für Maschinen oder mechanische Geräte.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWerkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
PositionMesser und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische GeräteDiese Seite
Zolltarifnummerfür die Metallbearbeitung
1,7 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerfür die Holzbearbeitung
1,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerfür Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie
1,7 % · 6 vZTA
Zolltarifnummerfür Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
1,7 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 27 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8208

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8208. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8208

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8208

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8208

Die fünf Warennummern der Position 8208 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728208.10.00.00.0eingeführt · für die Metallbearbeitung
  2. 01.01.19728208.20.00.00.0eingeführt · für die Holzbearbeitung
  3. 01.01.19728208.30.00.00.0eingeführt · für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie · zuletzt geändert 01.01.2011
  4. 01.01.19728208.40.00.00.0eingeführt · für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
  5. 01.01.19728208.90.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8208

Welche Zolltarifnummer aus Position 8208 gilt für Messer für Maschinen der Holzbearbeitung?

Messer für Maschinen für die Holzbearbeitung gehören in die Zolltarifnummer 8208.20.00.00.0. Für Messer für die Metallbearbeitung gilt 8208.10.00.00.0, für Küchenmaschinen und Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie 8208.30.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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