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Position 8506 – Primärelemente und Primärbatterien

Position im Zolltarif

85Kapitel06Position

Elektrische Primärelemente und Primärbatterien, etwa Alkali-, Lithium-, Silberoxid- und Zink-Kohle-Batterien in Rundzellen, Knopfzellen und Trockenbatterien, sowie deren Teile. Elektrische Akkumulatoren gehören in Position 8507, Elektromagnete und Dauermagnete in Position 8505.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 8506 gilt für Ihre Batterie?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8506?

Die Position wird in Unterpositionen nach Elementtyp gegliedert: 8506.10 für Mangandioxidelemente und -batterien, 8506.30 für Quecksilberoxid, 8506.40 für Silberoxid, 8506.50 für Lithium, 8506.60 für Luft-Zink und 8506.80 für andere Primärelemente. Innerhalb von 8506.10 gelten für alkalische Elemente die Rundzellen 8506.10.11.00.0 und andere 8506.10.18.00.0, für die übrigen Mangandioxidelemente die Rundzellen 8506.10.91.00.0 und andere 8506.10.98.00.0. Die Teile der Position sind in 8506.90.00.00.0 eingereiht.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Primärelemente und PrimärbatterienDiese Seite
UnterpositionMangandioxidelemente und -batterien
4,7 % · 10 vZTA
alkalische
ZolltarifnummerRundzellen
Zolltarifnummerandere
andere
ZolltarifnummerRundzellen
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerQuecksilberoxidelemente und -batterien
4,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSilberoxidelemente und -batterien
4,7 % · 1 vZTA
UnterpositionLithiumelemente und -batterien
4,7 % · 20 vZTA
ZolltarifnummerRundzellen
ZolltarifnummerKnopfzellen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerLuft-Zink-Elemente und -Batterien
4,7 % · 1 vZTA
Unterpositionandere Primärelemente und Primärbatterien
0 % bis 4,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerZink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 V
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerTeile
4,7 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8506

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8506. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8506

Rechts: wie viele der 13 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 13
erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · China1 von 13
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 13
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder2 von 13
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder2 von 13
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8506

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8506

Die 13 Warennummern der Position 8506 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19968506.10.11.00.0eingeführt · Rundzellen
  2. 01.01.20118506.10.18.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19968506.10.91.00.0eingeführt · Rundzellen
  4. 01.01.20118506.10.98.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19968506.30.00.00.0eingeführt · Quecksilberoxidelemente und -batterien · zuletzt geändert 01.01.2011
  6. 01.01.19968506.40.00.00.0eingeführt · Silberoxidelemente und -batterien · zuletzt geändert 01.01.2011
  7. 01.01.19968506.50.10.00.0eingeführt · Rundzellen · zuletzt geändert 04.01.2025
  8. 01.01.19968506.50.30.00.0eingeführt · Knopfzellen · zuletzt geändert 01.01.2023
  9. 01.01.19968506.50.90eingeführt · andere
  10. 01.01.19968506.60.00.00.0eingeführt · Luft-Zink-Elemente und -Batterien · zuletzt geändert 01.01.2011
  11. 01.01.19968506.80.05.00.0eingeführt · Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 V
  12. 01.01.20118506.80.80.00.0eingeführt · andere
  13. 01.01.19728506.90.00.00.0eingeführt · Teile · zuletzt geändert 04.01.2025

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8506

Welche Zolltarifnummer gilt in Position 8506 für Rundzellen-Batterien?

Alkalische Mangandioxid-Rundzellen gehören in die Zolltarifnummer 8506.10.11.00.0, andere Mangandioxid-Rundzellen in die Zolltarifnummer 8506.10.91.00.0. Lithium-Rundzellen fallen unter 8506.50.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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