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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8507 – Elektrische Akkumulatoren

Position im Zolltarif

85Kapitel07Position

Position 8507 umfasst elektrische Akkumulatoren, also wiederaufladbare Batterien wie Blei-Akkus, Nickel-Cadmium- und Nickelhydrid-Akkus sowie Lithium-Ionen-Akkus, außerdem deren Scheider (Separatoren), auch in quadratischer oder rechteckiger Form. Elektrische Primärelemente und Primärbatterien gehören nicht hierher, sondern in Position 8506.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8507 gilt für Ihren Akku?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8507?

Die Position 8507 wird nach dem Akkutyp in Unterpositionen gegliedert: Blei-Akkumulatoren als Starterbatterien für Kolbenverbrennungsmotoren in 8507.10, andere Blei-Akkumulatoren in 8507.20, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren in 8507.30, Nickelhydrid-Akkumulatoren in 8507.50, Lithium-Ionen-Akkumulatoren in 8507.60 und andere Akkumulatoren in 8507.80. Bei Starterbatterien und anderen Blei-Akkumulatoren trennt die Warennummer 8507.10.20 bzw. 8507.20.20 die Akkus mit flüssigem Elektrolyt von den anderen, die Warennummern 8507.10.80 und 8507.20.80 erfassen die übrigen. Bei Nickel-Cadmium-Akkumulatoren gelten die Warennummer 8507.30.20 für gasdichte und 8507.30.80 für andere Akkus. Die Teile stehen in 8507.90, wobei Scheider aus Kunststofffolie mit einer Dicke von 40 Mikrometern oder weniger in die Warennummer 8507.90.31 gehören, andere Scheider in 8507.90.39 und andere Teile in 8507.90.80.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger FormDiese Seite
UnterpositionBlei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)
3,7 % · 4 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit flüssigem Elektrolyt arbeitend
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere Blei-Akkumulatoren
3,7 % · 11 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit flüssigem Elektrolyt arbeitend
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionNickel-Cadmium-Akkumulatoren
2,6 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturgasdichte
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionNickelhydrid-Akkumulatoren
2,7 % · 11 vZTA
UnterpositionLithium-Ionen-Akkumulatoren
2,7 % · 20 vZTA
Unterpositionandere Akkumulatoren
2,7 % · 6 vZTA
UnterpositionTeile
2,7 % · 95 vZTA
Scheider (Separatoren)
Kombinierte Nomenklaturaus Kunststofffolie mit einer Dicke von 40 Mikrometern oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 12 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8507

35 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8507. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8507

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder12 von 12
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder2 von 12
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder2 von 12
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 12
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 12
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 12
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder1 von 12
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder1 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8507

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „elektrische Akkumulatoren“ auch solche Waren, die mit Hilfsvorrichtungen ausgestattet sind, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Sie können auch Teile des Schutzgehäuses der Waren enthalten, in denen sie verwendet werden sollen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8507

Neun der zwölf Warennummern der Position 8507 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20118507.10.20eingeführt · mit flüssigem Elektrolyt arbeitend
  2. 01.01.20118507.10.80eingeführt · andere
  3. 01.01.20118507.20.20eingeführt · mit flüssigem Elektrolyt arbeitend
  4. 01.01.20118507.20.80eingeführt · andere
  5. 01.01.20068507.30.20eingeführt · gasdichte
  6. 01.01.20118507.30.80eingeführt · andere
  7. 01.01.20268507.90.31eingeführt · aus Kunststofffolie mit einer Dicke von 40 Mikrometern oder weniger
  8. 01.01.20268507.90.39eingeführt · andere
  9. 01.01.20118507.90.80eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8507

Was genau ist der HS-Code für Position 8507?

Der HS-Code ist die Nummer des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation, deren ersten sechs Stellen in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich sind. Für Lithium-Ionen-Akkumulatoren aus Position 8507 lautet er 8507.60.

Wie finde ich den HS-Code für Akkus aus Position 8507?

Ermitteln Sie zuerst die Unterposition für Ihren Akkutyp, etwa 8507.10 für Starterbatterien oder 8507.60 für Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Die weiteren Stellen führen dann zur Warennummer, etwa 8507.10.20 für Starterbatterien mit flüssigem Elektrolyt.

Welche Zolltarifnummer aus Position 8507 gilt für Lithium-Ionen-Batterien?

Für Lithium-Ionen-Batterien lautet die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0. Batterie-Zellen tragen dagegen die Zolltarifnummer 8507.60.00.30.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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