Zum Hauptinhalt springen
HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 8549.13 – Abfälle von Batterien und Akkumulatoren

HS-Code · 6-stellig

In diese Unterposition gehören Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren, die nach chemischem Typ sortiert sind und kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten. Abfälle, die Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, gehören in 8549.12, Abfälle von Blei-Akkumulatoren in 8549.11. Die Nummern darunter richten sich danach, ob es sich um ausgebrauchte Primärelemente und Primärbatterien, ausgebrauchte Akkumulatoren oder andere Waren handelt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Abfall aus Batterien zu HS-Code 8549.13?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8549.13?

Ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien gehören in die Zolltarifnummer 8549.13.10.00.0. Ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren gehören in die Warennummer 8549.13.20. Die Zolltarifnummer 8549.13.90.00.0 erfasst die übrigen Waren, die weder ausgebrauchte Primärelemente und Primärbatterien noch ausgebrauchte Akkumulatoren sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionAbfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren
Unterpositionnach chemischem Typ sortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltendDiese Seite
Zolltarifnummerausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
4,7 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
2,6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8549.13.20ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren

Ihre Ware einreihen

Welche der 3 Nummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8549.13

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8549.13

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 6
6. A) Als „Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“ gelten in der Nomenklatur elektrische und elektronische Baugruppen, Leiterplatten und elektrische oder elektronische Waren, die: a) durch Bruch, Zerstörung oder andere Verfahren für ihren ursprünglichen Zweck unbrauchbar gemacht wurden oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr für eine Reparatur, Wiederaufarbeitung oder Wiederinstandsetzung, um sie wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen, geeignet sind; und b) auf eine Weise verpackt oder versandt werden, die nicht dazu bestimmt ist, einzelne Waren vor einer Beschädigung beim Transport oder beim Be- oder Entladen zu schützen. B) Gemischte Sendungen von „Abfällen oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“ und anderen Abfällen und Schrott sind in die Position 8549 einzureihen. C) Dieser Abschnitt gilt nicht für Siedlungsabfälle im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 38.
Wortlaut · Kapitel 85, Unterpositions-Anmerkung 5
5. Als „ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren“ im Sinne der Unterpositionen 8549.11 bis 8549.19 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8549.13

Welche Nummer gilt für ausgebrauchte Batterien und Akkus unter HS-Code 8549.13?

Ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien gehören in die Zolltarifnummer 8549.13.10.00.0, ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren in die Warennummer 8549.13.20 und alle übrigen Waren in die Zolltarifnummer 8549.13.90.00.0. Unsortierte Abfälle ohne Blei, Cadmium oder Quecksilber fallen unter 8549.14.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →