01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9508?
Die Position gliedert sich in Unterposition 9508.10 für Wanderzirkusse und Wandertierschauen, Unterpositionen 9508.21 bis 9508.29 für Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen, Unterposition 9508.30 für Schaustellerattraktionen und Unterposition 9508.40 für Wanderbühnen. Die Gruppe Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen dient als Überschrift für die Unterpositionen 9508.21 bis 9508.29. Darin gilt 9508.21.00.00.0 für Achterbahnen, 9508.22.00.00.0 für Karusselle und Luftschaukeln, 9508.23.00.00.0 für Autoscooter, 9508.24.00.00.0 für Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos, 9508.25.00.00.0 für Wasserbahnen, 9508.26.00.00.0 für Wasserparkattraktionen und 9508.29.00.00.0 für andere. Schaustellerattraktionen fallen unter 9508.30.00.00.0 und Wanderbühnen unter 9508.40.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 9508.10Wanderzirkusse und Wandertierschauen
- 9508.10.00.10.09508.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9508
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 9508. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9508
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9508
Anmerkungen (3)
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art; b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9508
Neun der zehn Warennummern der Position 9508 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20229508.21.00.00.0eingeführt · Achterbahnen
- 01.01.20229508.22.00.00.0eingeführt · Karusselle und Luftschaukeln
- 01.01.20229508.23.00.00.0eingeführt · Autoscooter
- 01.01.20229508.24.00.00.0eingeführt · Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos
- 01.01.20229508.25.00.00.0eingeführt · Wasserbahnen
- 01.01.20229508.26.00.00.0eingeführt · Wasserparkattraktionen
- 01.01.20229508.29.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20229508.30.00.00.0eingeführt · Schaustellerattraktionen
- 01.01.20229508.40.00.00.0eingeführt · Wanderbühnen
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9508
Welche Zolltarifnummer aus Position 9508 gilt für Achterbahnen?
Achterbahnen gehören in die Zolltarifnummer 9508.21.00.00.0. Vergnügungspark-Fahrgeschäfte sind Vorrichtungen, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche tragen, befördern oder lenken. Diese Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
