01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9504?
Die Position unterteilt sich in Billardspiele (Zolltarifnummer 9504.20.00.00.0), andere Spiele mit Münz- oder Zahlungsmittelbetrieb (Unterposition 9504.30), Spielkarten (Zolltarifnummer 9504.40.00.00.0), Videospielkonsolen und -geräte (Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0) und andere Spiele (Unterposition 9504.90). Unterposition 9504.30 gliedert sich in Spiele mit Bildschirm (Zolltarifnummer 9504.30.10.00.0), andere Spiele (Zolltarifnummer 9504.30.20.00.0) und Teile (Zolltarifnummer 9504.30.90.00.0), wobei automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) ausgenommen sind. Unterposition 9504.90 unterscheidet elektrische Auto-Rennspiele mit dem Charakter von Gesellschaftsspielen (Zolltarifnummer 9504.90.10.00.0) und andere (Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9504
30 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9504. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Pokemon-Karte – 9504.40.00.00.0
Brettspiel – 9504.90.80.00.0
Spielkarte – 9504.40.00.00.0
Spiel – 9504.90.80.00.0
Controller – 9504.50.00.00.0
Dart – 9504.90.80.00.0
Tarot-Karte – 9504.40.00.00.0
Videospiel-Modul – 9504.50.00.00.0
Xbox – 9504.50.00.00.0
Schachbrett – 9504.90.80.00.0
Würfel – 9504.90.80.00.0
Pokerchip – 9504.90.80.00.0
Nintendo-Switch – 9504.50.00.00.0
Gesellschaftsspiel – 9504.90.80.00.0
Videospiel-Adapter – 9504.50.00.00.0
Spielkonsole – 9504.50.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9504
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9504
Anmerkungen (4)
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art; b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
1. Unterposition 9504.50 umfasst: a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar. Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504.30).
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-243/0130.09.2003 | Im Urteil T-243/01 des EuG wurde die Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 für nichtig erklärt, soweit eine Konsole in die Warennummer 9504.10.00 und die begleitende CD-ROM in die Warennummer 8524.39.90 eingereiht wurde. |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9504
Die acht Warennummern der Position 9504 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729504.20.00.00.0eingeführt · Billardspiele aller Art und Zubehör · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.19899504.30.10.00.0eingeführt · Spiele mit Bildschirm
- 01.01.20119504.30.20.00.0eingeführt · andere Spiele
- 01.01.19899504.30.90.00.0eingeführt · Teile
- 01.01.19729504.40.00.00.0eingeführt · Spielkarten
- 01.01.20129504.50.00.00.0eingeführt · Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30
- 01.01.19729504.90.10.00.0eingeführt · elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben
- 01.01.20129504.90.80.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9504
Welche Zolltarifnummer in Position 9504 gilt für Spielkarten?
Spielkarten gehören in die Zolltarifnummer 9504.40.00.00.0. Dazu zählen Tarot- und Pokemon-Karten.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile