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Position 9601 – Waren aus tierischen Schnitzstoffen

Position im Zolltarif

96Kapitel01Position

Zu Position 9601 gehören Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen und Perlmutter sowie andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen, einschließlich durch Formen hergestellte Waren. Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe und Waren aus diesen Stoffen gehören in Position 9602.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 9601?

Position 9601 ist in zwei Gruppen unterteilt. Unterposition 9601.10 erfasst Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein. Die Zolltarifnummer 9601.90.00.00.0 erfasst die anderen Waren dieser Position, die nicht aus Elfenbein sind.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittVerschiedene Waren
KapitelVerschiedene Waren
PositionElfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)Diese Seite
UnterpositionElfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein
2,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 4 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

9601.10Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 9601

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)1 von 2
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder2 von 2
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 9601

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 96, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken); c) Fantasieschmuck (Position 7117); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602; f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018)); g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse); h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92); ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon); k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
Wortlaut · Kapitel 96, Anmerkung 4
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 9601

Eine Warennummer der Position 9601 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19729601.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2011

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 9601

Was gehört nicht zur Position 9601?

Zu Position 9601 gehören nicht Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33), Waren des Kapitels 66 wie Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken, Fantasieschmuck (Position 7117) und Waren des Kapitels 82 mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen. Gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602.

Welche Nummer gilt für Elfenbeinwaren in Position 9601?

Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein gehören in Unterposition 9601.10. Waren, die nicht aus Elfenbein sind, gehören in die Zolltarifnummer 9601.90.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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