01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9601?
Position 9601 ist in zwei Gruppen unterteilt. Unterposition 9601.10 erfasst Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein. Die Zolltarifnummer 9601.90.00.00.0 erfasst die anderen Waren dieser Position, die nicht aus Elfenbein sind.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 9601.10Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein
- 9601.10.00.10.09601.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9601
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9601
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken); c) Fantasieschmuck (Position 7117); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602; f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018)); g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse); h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92); ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon); k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9601
Eine Warennummer der Position 9601 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729601.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2011
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9601
Was gehört nicht zur Position 9601?
Zu Position 9601 gehören nicht Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33), Waren des Kapitels 66 wie Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken, Fantasieschmuck (Position 7117) und Waren des Kapitels 82 mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen. Gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602.
Welche Nummer gilt für Elfenbeinwaren in Position 9601?
Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein gehören in Unterposition 9601.10. Waren, die nicht aus Elfenbein sind, gehören in die Zolltarifnummer 9601.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen