01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 99 im Zolltarif?
Abschnitt XXI umfasst nur Kapitel 99. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
Unter welcher Nummer melden Sie Ihre Ware an?
Unser Werkzeug reiht Ihre Ware in ihr Kapitel des Zolltarifs ein und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 99?
Abschnitt XXI umfasst die Kapitel 97 bis 99. Kapitel 99 enthält fünf Positionen: 9905 für Übersiedlungsgut, 9919 für Aussteuer und Hausrat, 9930 für an Schiffe und Luftfahrzeuge gelieferte Waren, 9931 für Waren an die Besatzungsmitglieder oder den Betrieb der Offshore-Anlage und 9950 für einen Code im Handel innerhalb der Union.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 99?
- 1Kapitel 99, Zusätzliche Anmerkung 1Die Regeln dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung der Waren, auf die sie sich beziehen, und die Mitgliedstaaten können ihre Anwendung ausschließen, wenn Einfuhrabgaben entstehen können.
- 2Kapitel 99, Zusätzliche Anmerkung 2Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenverkehr innerhalb der Union.
- 3Kapitel 99, Zusätzliche Anmerkung 3Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren nach der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, für die keine Befreiung gewährt wird, sowie Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind ausgeschlossen.
- 4Kapitel 99, Zusätzliche Anmerkung 1#2Für bestimmte Waren der europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr ist nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 ein vereinfachtes Kodierungssystem möglich.
- 5Kapitel 99, Zusätzliche Anmerkung 2#2Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197.
Alle 5 Anmerkungen im Wortlaut
1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht. Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.
2. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenverkehr innerhalb der Union.
3. Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen. Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.
1. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 (18) der Kommission vom 30. Juli 2020 ermöglicht den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2. Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197.
04Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 99
0 Einreihungsverordnungen, 2 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 99. Die neuesten:
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/8410.10.1985 | Das Urteil C-252/84 beschreibt Sammlungsstücke als Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels sind und einen hohen Wert haben. |
| C-200/8410.10.1985 | Das Urteil C-200/84 beschreibt Sammlungsstücke wie das Urteil C-252/84 und nennt daneben Gegenstände von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 99
Ist HS-Code 99 eine Zolltarifnummer?
Nein, 99 ist die Nummer eines Kapitels und keine Zolltarifnummer. Die Positionen dieses Kapitels sind vierstellig, ihre Nummern darunter achtstellig (Warennummern).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile