01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9931?
Die Position 9931 ist in drei Zolltarifnummern unterteilt. Die Zolltarifnummer 9931.24.00.00.0 erfasst Waren der KN-Kapitel 1 bis 24. Die Zolltarifnummer 9931.27.00.00.0 gilt für Waren des KN-Kapitels 27. Die Zolltarifnummer 9931.99.00.00.0 gilt für anderweit eingereihte Waren.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Unter welcher Nummer melden Sie Ihre Ware an?
Unser Werkzeug reiht Ihre Ware in ihr Kapitel des Zolltarifs ein und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9931
Anmerkungen (5)
1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht. Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.
2. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenverkehr innerhalb der Union.
3. Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen. Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 (18) der Kommission vom 30. Juli 2020 ermöglicht den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2. Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197.
03Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9931
Die drei Warennummern der Position 9931 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20099931.24.00.00.0eingeführt · Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.20099931.27.00.00.0eingeführt · Waren des KN-Kapitels 27 · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.20099931.99.00.00.0eingeführt · anderweit eingereihte Waren · zuletzt geändert 01.01.2023
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9931
Welche Zolltarifnummer in Position 9931 gilt für welche Ware?
Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 gehören in 9931.24.00.00.0, Waren des KN-Kapitels 27 in 9931.27.00.00.0 und anderweit eingereihte Waren in 9931.99.00.00.0. Die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 99 schließt den Warenverkehr innerhalb der Union aus.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen