01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9930?
Die Position wird nach der KN-Kapitelzugehörigkeit der Ware unterteilt. Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 gehören in Zolltarifnummer 9930.24.00.00.0, Waren des KN-Kapitels 27 in Zolltarifnummer 9930.27.00.00.0. Anderweit eingereihte Waren gehören in Zolltarifnummer 9930.99.00.00.0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Unter welcher Nummer melden Sie Ihre Ware an?
Unser Werkzeug reiht Ihre Ware in ihr Kapitel des Zolltarifs ein und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9930
Anmerkungen (5)
1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht. Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.
2. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenverkehr innerhalb der Union.
3. Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen. Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 (18) der Kommission vom 30. Juli 2020 ermöglicht den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2. Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197.
03Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9930
Die drei Warennummern der Position 9930 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.07.20079930.24.00.00.0eingeführt · Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.07.20079930.27.00.00.0eingeführt · Waren des KN-Kapitels 27 · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.07.20079930.99.00.00.0eingeführt · anderweit eingereihte Waren · zuletzt geändert 01.01.2023
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9930
Welche Zolltarifnummer aus Position 9930 gilt für welche Ware?
Waren der KN-Kapitel 1 bis 24 gehören in Zolltarifnummer 9930.24.00.00.0, Waren des KN-Kapitels 27 in Zolltarifnummer 9930.27.00.00.0 und anderweit eingereihte Waren in Zolltarifnummer 9930.99.00.00.0. Nach Zusätzlicher Anmerkung 1 zu Kapitel 99 muss die Bezeichnung dieser Waren so genau sein, dass sie identifiziert werden können.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen