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Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0 – Hausrinder, nicht zum Schlachten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden lebende Hausrinder, die nicht zum Schlachten bestimmt sind, außer Färsen und Kühen mit mehr als 300 kg. Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse gehören in 0102.29.99.21.0 oder 0102.29.99.29.0, Tiere ohne zweite Zähne mit 350 kg bis 500 kg Stückgewicht in 0102.29.99.91.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelLebende Tiere
PositionRinder, lebend
Hausrinder
Unterpositionreinrassige Zuchttiere
Unterpositionandere
Zolltarifnummerder Untergattung Bibos oder Poephagus
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
UnterpositionFärsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
UnterpositionKühe
andere
Kombinierte Nomenklaturzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerTiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg
ZolltarifnummerandereDiese Seite
0102.31 – 0102.39Büffel
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0102.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0102.29.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0102.29.99.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0102.29.99.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0?

Kapitel 01 Lebende Tiere › 0102 Rinder, lebend
✓HausrinderIhr Tier ist ein Hausrind. Auch Jungtiere dieser Art gehören dazu, soweit nichts anderes bestimmt ist, weil Bezugnahmen auf eine Tierart nach Abschnitt I, Anmerkung 1 auch für Jungtiere gelten.
✓andere, also nicht: reinrassige ZuchttiereIhr Hausrind wird nicht als reinrassiges Zuchttier geführt, sondern gehört zu den übrigen Hausrindern.
✓andere, also nicht: der Untergattung Bibos oder PoephagusIhr Tier gehört zu den übrigen Rindern und nicht zur Untergattung Bibos oder Poephagus. Yaks haben 14 Rippenpaare, andere Rinderarten außer den Bisons 13.
✓mit einem Gewicht von mehr als 300 kgIhr Tier gehört nicht zu den Gewichtsklassen von 80 kg oder weniger bis 300 kg, sondern zu den übrigen Hausrindern.
✓andere, also nicht: Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben), KüheAusgenommen sind Färsen und Kühen mit mehr als 300 kg. Färsen sind weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben.
✓andere, also nicht: zum SchlachtenIhr Hausrind ist nicht zum Schlachten bestimmt. Tiere zum Schlachten gehören zu einer anderen Nummer.
✓andere, also nicht: Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger RasseAusgenommen sind Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse. Bei diesen Stieren richtet sich die Einreihung nach zweiten Zähnen und Stückgewicht.
✓andere, also nicht: Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgIhr Tier hat bereits zweite Zähne oder liegt je Stück außerhalb von 350 kg bis 500 kg.
0102.29.99.99.0Hausrinder, lebend, nicht zum Schlachten

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0102.29.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0102.29.99.21.0Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgPräferenzzollkontingent, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.99.29.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.99.91.0Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgPräferenzzollkontingent
0102.29.99.99.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0102.29.99 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0

€
0102.29.99.99.0Drittlandszoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg–––
0102.29.99.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0102.29.99.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0146Schweiz0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 37 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,2 % + 84,62 EUR je 100 kg
Chile7,6 % + 69,82 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 93,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0102.21.10 bis 0102.29.99Rinder: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 1, beschriebenen Tiere. Yaks haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme des Europäischen und des Amerikanischen Bisons) jedoch nur 13 Rippenpaare.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 01 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0102.29.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20120102.29.99neu eingeführt · aus 0102.90.79
  2. 01.01.20120102.29.99.21.0neu eingeführt · „Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg“ · aus 15 Vorgängern
  3. 01.01.20120102.29.99.29.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  4. 01.01.20120102.29.99.91.0neu eingeführt · „Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg“ · aus 15 Vorgängern
  5. 01.01.20120102.29.99.99.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  6. 01.01.20130102.29.99Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20130102.29.99.21.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20130102.29.99.29.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20130102.29.99.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20130102.29.99.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0102.29.99.99.0

Welche Nummer gilt für Hausrinder unter 0102.29.99, die nicht zum Schlachten bestimmt sind?

Hausrinder, die nicht zum Schlachten bestimmt sind, gehören in 0102.29.99.99.0, wenn sie keine Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse sind und nicht Tiere ohne zweite Zähne mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg. Stiere dieser Rassen gehören in 0102.29.99.21.0, wenn sie ohne zweite Zähne sind und 350 kg bis 500 kg wiegen, sonst in 0102.29.99.29.0. Tiere ohne zweite Zähne mit 350 kg bis 500 kg Stückgewicht, die keine Stiere dieser Rassen sind, gehören in 0102.29.99.91.0.

Gilt für lebende Hausrinder unter 0102.29.99.99.0 eine Veterinärkontrolle bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs gilt die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, zu denen diese lebenden Rinder gehören. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A, Unterlage C640) vorgesehen.

Gibt es einen Zusatzzoll auf lebende Hausrinder unter 0102.29.99.99.0 mit Ursprung Russland?

Für Waren mit Ursprung Russland fällt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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