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Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0 – Stiere bestimmter Rassen 350-500 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse, die noch keine zweiten Zähne haben und ein Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg haben. Dieselben Tiere anderer Rassen gehören in 0102.29.99.91.0, Tiere dieser Rassen mit zweiten Zähnen oder einem anderen Stückgewicht in 0102.29.99.29.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelLebende Tiere
PositionRinder, lebend
Hausrinder
Unterpositionreinrassige Zuchttiere
Unterpositionandere
Zolltarifnummerder Untergattung Bibos oder Poephagus
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
UnterpositionFärsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
UnterpositionKühe
andere
Kombinierte Nomenklaturzum Schlachten
Kombinierte Nomenklaturandere
Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse
ZolltarifnummerTiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgDiese Seite
Zolltarifnummerandere
0102.31 – 0102.39Büffel
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0102.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0102.29.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0102.29.99.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0102.29.99.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0?

Kapitel 01 Lebende Tiere › 0102 Rinder, lebend
✓HausrinderDie Ware ist ein Hausrind und kein Büffel.
✓andere, also nicht: reinrassige ZuchttiereDie Ware ist kein reinrassiges Zuchttier, sondern gehört zu den übrigen Rindern.
✓andere, also nicht: der Untergattung Bibos oder PoephagusDie Ware gehört nicht zur Untergattung Bibos oder Poephagus.
✓mit einem Gewicht von mehr als 300 kgDas Stückgewicht liegt über 300 kg; die Zeile selbst fordert 350 kg bis 500 kg.
✓andere, also nicht: Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben), KüheÜbrig bleiben Rinder, die weder Färsen noch Kühe sind. Färsen sind weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben.
✓andere, also nicht: zum SchlachtenÜbrig bleiben Tiere, die nicht zum Schlachten bestimmt sind.
✓Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger RasseDie Ware muss ein Stier der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse sein.
✓Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgDie Tiere haben noch keine zweiten Zähne und wiegen je Stück 350 kg bis 500 kg.
0102.29.99.21.0Stiere bestimmter Rassen, 350-500 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0102.29.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0102.29.99.21.0Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgdiese SeitePräferenzzollkontingent, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.99.29.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0102.29.99.91.0Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kgPräferenzzollkontingent
0102.29.99.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0102.29.99 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0

€
0102.29.99.21.0Drittlandszoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg–––
0102.29.99.21.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0102.29.99.21.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (7)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0115alle Drittländer4 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0146Schweiz0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4198Serbien2 % + 18,60 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4199Montenegro2 % + 18,60 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4200Kosovo2 % + 18,60 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4504Bosnien und Herzegowina2 % + 18,60 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4505Nordmazedonien2 % + 18,60 EUR je 100 kgseit 01.01.2021

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10,2 % + 93,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 37 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,2 % + 84,62 EUR je 100 kg
Chile7,6 % + 69,82 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 93,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0102.21.10 bis 0102.29.99Rinder: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0102 des HS, erster Absatz Ziffern 1, beschriebenen Tiere. Yaks haben 14 Rippenpaare, alle anderen Rinderarten (mit Ausnahme des Europäischen und des Amerikanischen Bisons) jedoch nur 13 Rippenpaare.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 01 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0102.29.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 6 Zollkontingente statt 7.
  1. 01.01.20120102.29.99neu eingeführt · aus 0102.90.79
  2. 01.01.20120102.29.99.21.0neu eingeführt · „Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg“ · aus 15 Vorgängern
  3. 01.01.20120102.29.99.29.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  4. 01.01.20120102.29.99.91.0neu eingeführt · „Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 350 kg bis 500 kg“ · aus 15 Vorgängern
  5. 01.01.20120102.29.99.99.0neu eingeführt · aus 15 Vorgängern
  6. 01.01.20130102.29.99Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20130102.29.99.21.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20130102.29.99.29.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20130102.29.99.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20130102.29.99.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0102.29.99.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Stiere bestimmter Rassen ohne zweite Zähne unter 0102.29.99?

Stiere der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse ohne zweite Zähne mit 350 kg bis 500 kg Stückgewicht gehören in 0102.29.99.21.0. Dieselben Tiere anderer Rassen gehören in 0102.29.99.91.0, andere Tiere dieser Rassen in 0102.29.99.29.0.

Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter 0102.29.99.21.0?

Bei der Einfuhr gilt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, für Waren aus der Europäischen Union und aus allen Ländern. Vorzulegen ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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