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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 0304.95.50 – Seehechte der Gattung Merluccius

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Fischfilets und anderes Fischfleisch, gefroren, von Seehechten der Gattung Merluccius, und zwar von Fischen der genannten Familien, andere als Pazifischer Pollack. Surimi gehört in die Warennummer 0304.95.10, der Art Gadus morhua entsprechend in die Warennummer 0304.95.25, und die anderen Fische dieser Familien in die Warennummer 0304.95.90. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Art des Seehechts und danach, ob sie zur Verarbeitung bestimmt sind.

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Gehört Ihr Seehecht der Gattung Merluccius in die Position 0304?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0304.95.50?

Die Zolltarifnummer 0304.95.50.10.0 gilt für Seehechte von Merluccius productus, die zur Verarbeitung bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 0304.95.50.20.0 gilt für Patagonische Seehechte (Merluccius hubbsi), die zur Verarbeitung bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 0304.95.50.90.0 erfasst alle übrigen Seehechte der Gattung Merluccius.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
andere, gefroren
Unterpositionvon Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)
anderes
Kombinierte Nomenklaturvon Seehechten der Gattung MerlucciusDiese Seite
Zolltarifnummervon Merluccius productus zur Verarbeitung bestimmt
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummervon Patagonischen Seehechten (Merluccius hubbsi), zur Verarbeitung bestimmt
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0304.95.50

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0304.95.50

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 2
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0304.95.50

Welche Zolltarifnummer gilt für Seehechte der Gattung Merluccius unter der Warennummer 0304.95.50, wenn sie zur Verarbeitung bestimmt sind?

Für Seehechte von Merluccius productus, die zur Verarbeitung bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 0304.95.50.10.0. Für Patagonische Seehechte (Merluccius hubbsi), die zur Verarbeitung bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 0304.95.50.20.0. Alle übrigen Seehechte der Gattung Merluccius fallen unter 0304.95.50.90.0.

Welche Kontrolle gilt bei der Einfuhr von Seehechten der Gattung Merluccius unter der Warennummer 0304.95.50 in die Europäische Union?

Bei der Einfuhr unterliegen diese Waren amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Diese Kontrolle gilt für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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