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Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0 – Schwertfischfilets, frisch/gekühlt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

03Kapitel04Position45HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0 erfasst frische oder gekühlte Filets vom Schwertfisch (Xiphias gladius). Gefrorene Schwertfischfilets gehören in 0304.84.00.00.0, Filets von Zahnfischen in 0304.46.00.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
Unterpositionvom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
Unterpositionvon Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
Unterpositionvon Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)
Unterpositionvon Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)Diese Seite
Zolltarifnummervon Zahnfischen (Dissostichus spp.)
Unterpositionvon Haien
Zolltarifnummervon Rochen (Rajidae)
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0304.456-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0304.45.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0304.45.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0304.45.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein …
✓Frische oder gekühlte Filets von anderen FischenDie Ware muss ein frisches oder gekühltes Filet sein, also kein gefrorenes. Ein Filet ist der Fleischstreifen an der Seite des Fischs, befreit von Kopf, Eingeweiden, Flossen und Gräten. Loins gelten ebenfalls als Filets, und Stücke bleiben Filets, wenn sie erkennbar von Filets stammen.
✓vom Schwertfisch (Xiphias gladius)Die Filets müssen vom Schwertfisch (Xiphias gladius) stammen, der Fischart, die diese Einreihung nennt. Filets anderer Fischarten, etwa von Lachs, Forelle, Plattfischen, Haien oder Rochen, fallen unter die übrigen Einreihungen dieser Gruppe.
0304.45.00.00.0Schwertfischfilets, frisch/gekühlt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0?

  • ×frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp. …0304.31.00.00.0, 0304.32, 0304.33.00.00.0, 0304.39
  • ×andere, frisch oder gekühlt0304.51, 0304.52, 0304.53, 0304.54.00.00.0 und 4 weitere
  • ×gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius …0304.61, 0304.62.00.00.0, 0304.63.00.00.0, 0304.69
  • ×Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae0304.71, 0304.72.00.00.0, 0304.73.00.00.0, 0304.74 und 2 weitere
  • ×Gefrorene Filets von anderen Fischen0304.81, 0304.82, 0304.83, 0304.84.00.00.0 und 5 weitere
  • ×andere, gefroren0304.91.00.00.0, 0304.92.00.00.0, 0304.93, 0304.94 und 4 weitere
  • ×vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und …0304.41
  • ×von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus …0304.42
  • ×von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)0304.43
  • ×von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae0304.44
  • ×von Zahnfischen (Dissostichus spp.)0304.46.00.00.0
  • ×von Haien0304.47
  • ×von Rochen (Rajidae)0304.48.00.00.0
  • ×andere, also nicht: vom Schwertfisch (Xiphias gladius)0304.49

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0304.45.00

ZolltarifnummerWortlaut
0304.45.00.00.0vom Schwertfisch (Xiphias gladius)

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0304.45.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0

€
0304.45.00.00.0Drittlandszoll18 %1.800 €826 €2.626 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0728Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0794Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 18 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)14,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)5,4 %
Japan9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0304.31.00 bis 0304.49.90frische oder gekühlte Fischfilets: Siehe die Erläuterungen zu Position 0304 des HS, erste Absatz Ziffer 1. Vorausgesetzt, dass sie erkennbar von Filets stammen, gehören hierher auch Stücke von Filets. Die zu diesem Zweck hauptsächlich verwendeten Fische sind Forelle, Lachs, Kabeljau, Schellfisch, Köhler, Rotbarsch, Merlan, Seehecht, Goldbrassen, Zunge, Scholle, Steinbutt, Thun, Makrele, Hering und Sardelle.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0304.45.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 2.
  1. 01.01.20120304.45.00neu eingeführt · „vom Schwertfisch (Xiphias gladius)“ · aus 62 Vorgängern
  2. 01.01.20120304.45.00.00.0neu eingeführt · „vom Schwertfisch (Xiphias gladius)“ · aus 62 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0304.45.00.00.0

Welche Kontrolle gilt bei der Einfuhr von Schwertfisch unter 0304.45.00?

Bei der Einfuhr dieser Ware gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, und zwar die Veterinärkontrolle für Waren tierischen Ursprungs. Dafür ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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