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HS-Code · weltweit gleichZollkontingent

HS-Code 0304.95 – Fischfilets der Gadidae und anderer Familien

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 0304.95 gehören gefrorene Fischfilets und anderes gefrorenes Fischfleisch von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma). Dieselben Familien ohne Ausschluss des Pazifischen Pollacks stehen in der Nachbarnummer 0304.44. Die Nummern darunter richten sich nach der Fischart.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0304.95?

Die Warennummer 0304.95.10 gilt für Surimi, die Warennummer 0304.95.21 für Gadus macrocephalus und die Warennummer 0304.95.25 für Gadus morhua. Die Zolltarifnummern 0304.95.29.00.0 für andere vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida), 0304.95.30.00.0 für vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus), 0304.95.40.00.0 für vom Köhler (Pollachius virens) und 0304.95.60.00.0 für vom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou) unterscheiden sich nach der Fischart. Die Warennummer 0304.95.50 gilt für Seehechte der Gattung Merluccius, die Warennummer 0304.95.90 umfasst die Fische, die keiner der davor genannten Arten entsprechen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
andere, gefroren
Unterpositionvon Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)Diese Seite
Kombinierte NomenklaturSurimi
14,2 % · 0 vZTA
anderes
vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida)
Kombinierte Nomenklaturder Art Gadus macrocephalus
7,5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturder Art Gadus morhua
7,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderes
7,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
7,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervom Köhler (Pollachius virens)
7,5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturvon Seehechten der Gattung Merluccius
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummervom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou)
7,5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
7,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0304.95

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0304.95

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 3, Anmerkung 2
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0304.95

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0304.95 für Ihren Fisch?

Die Nummer richtet sich nach der Fischart. Surimi gehört in die Warennummer 0304.95.10, Ware vom Blauen Wittling in die Zolltarifnummer 0304.95.60.00.0. Fische der genannten Familien, die keiner der aufgeführten Arten entsprechen, fallen in die Warennummer 0304.95.90.

Welche Einfuhrkontrollen gelten unter HS-Code 0304.95?

Bei der Einfuhr gilt die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle. Sie gilt für alle Länder und für die Europäische Union.

Gilt unter HS-Code 0304.95 bei der Einfuhr nach Ceuta eine präferenzielle Aussetzung?

Ja, bei der Einfuhr nach Ceuta gilt die präferenzielle Aussetzung. Bei der Einfuhr nach Melilla gilt sie ebenfalls.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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