01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0305.51.10?
Die Zolltarifnummern 0305.51.10.10.0, 0305.51.10.20.0 und 0305.51.10.90.0 unterscheiden sich nach der Art des Kabeljaus. Zolltarifnummer 0305.51.10.10.0 gilt für Kabeljau der Art Gadus morhua. Zolltarifnummer 0305.51.10.20.0 gilt für Kabeljau der Art Gadus ogac. Zolltarifnummer 0305.51.10.90.0 gilt für Kabeljau der Art Gadus macrocephalus.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0305.51.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0305.51.10?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 0305.51.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0305.51.10
Anmerkungen (5)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0305.51.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Kabeljau der Art Gadus morhua unter der Warennummer 0305.51.10?
Kabeljau der Art Gadus morhua gehört in die Zolltarifnummer 0305.51.10.10.0. Kabeljau der Art Gadus ogac fällt unter 0305.51.10.20.0 und Kabeljau der Art Gadus macrocephalus unter 0305.51.10.90.0.
Gibt es bei der Einfuhr von getrocknetem Kabeljau unter der Warennummer 0305.51.10 amtliche Kontrollen?
Ja, bei der Einfuhr erfolgen amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Diese Kontrolle gilt für alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

