Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Stockfisch gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen UrsprungsI
- KapitelFISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE03
- PositionFische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar0305
- UnterpositionFische, getrocknet, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert030551
- UnterpositionKabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)030551
- Kombinierte Nomenklaturgetrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch)03055110
- Zolltarifnummerder Art Gadus morhua
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stockfisch
Der HS-Code für Stockfisch lautet 0305.51 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0305.51.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0305.51.10.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0305.51.10.10.0.
Einreihung von Stockfisch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stockfisch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPazifischer Kabeljau (Gadus macrocephalus) - getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) | 0305.51.10.90.0 | 13 % |
| Alternative EinreihungGrönland-Kabeljau (Gadus ogac) - getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) | 0305.51.10.20.0 | 13 % |
| Alternative Einreihunggetrocknet und gesalzen (Klippfisch) | 0305.51.19.00.0 | 13 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stockfisch (0305) ≠ Pazifischer Kabeljau (Gadus macrocephalus) - getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) (0305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stockfisch bleibt die Zolltarifnummer 0305.51.10.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stockfisch (0305) ≠ Grönland-Kabeljau (Gadus ogac) - getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) (0305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stockfisch bleibt die Zolltarifnummer 0305.51.10.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stockfisch (0305) ≠ getrocknet und gesalzen (Klippfisch) (0305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stockfisch bleibt die Zolltarifnummer 0305.51.10.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stockfisch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI19329/21-1 | Gefrorene Kabeljaufilets Gadus macrocephalus | 0304.71.10.90.0 |
| DEBTI24516/24-1 | Gefrorene Kabeljaufilets Gadus morhua | 0304.71.90.30.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
13 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 13 % | Drittlandszoll |
| USA | 13 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 13 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 13 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Stockfisch
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Stockfisch mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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