01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0812.90.25?
Unter der Warennummer 0812.90.25 unterscheiden sich die Zolltarifnummern nach Frucht und Zerkleinerung. Fein zerkleinerte Orangen gehören in 0812.90.25.11.0, andere Orangen in 0812.90.25.19.0 und Aprikosen/Marillen in 0812.90.25.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0812.90.25
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0812.90.25
Anmerkungen (7)
4. Die Position 0812 gilt für Früchte und Nüsse, die lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurden (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern sie in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet sind.
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 08, Allgemeines | 1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0812.90.25
Welche Zolltarifnummer gilt für Orangen oder Aprikosen unter der Warennummer 0812.90.25?
Fein zerkleinerte Orangen gehören in 0812.90.25.11.0, andere Orangen in 0812.90.25.19.0 und Aprikosen/Marillen in 0812.90.25.90.0. Alle drei Zolltarifnummern sind 11-stellig und stehen unter der Warennummer 0812.90.25.
Gehören ungenießbare Früchte wie Aprikosen oder Orangen in die Warennummer 0812.90.25?
Nein, Kapitel 8 Anmerkung 1 schließt ungenießbare Früchte und Nüsse aus. Unter 0812.90.25 fallen Aprikosen/Marillen und Orangen nur, wenn sie vorläufig haltbar gemacht und zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission