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Position 0812 – Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar

Position im Zolltarif

08Kapitel12Position

Früchte und Nüsse, die nur vorläufig haltbar gemacht sind und in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, gehören hierher, etwa Kirschen, Aprikosen, Orangen, Papaya, Heidelbeeren oder Mangofrüchte. Gefrorene Früchte gehören in Position 0811, getrocknete Früchte (außer denen der Positionen 0801 bis 0806) und Mischungen von getrockneten Früchten oder Schalenfrüchten in Position 0813. Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht hierher.

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Gehören Ihre vorläufig haltbar gemachten Früchte zu HS-Code 0812?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0812?

Unterposition 0812.10 erfasst Kirschen, Zolltarifnummer 0812.10.00.00.0. Unterposition 0812.90 erfasst Aprikosen und Orangen in Warennummer 0812.90.25, Papaya-Früchte in Zolltarifnummer 0812.90.30.00.0, Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus in Zolltarifnummer 0812.90.40.00.0 sowie Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas in Zolltarifnummer 0812.90.70.00.0. Alle übrigen Früchte und Nüsse der Unterposition 0812.90 fallen unter Warennummer 0812.90.98.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionFrüchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetDiese Seite
ZolltarifnummerKirschen
8,8 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
2,3 % bis 12,8 % · 0 vZTA
Kombinierte NomenklaturAprikosen/Marillen; Orangen
ZolltarifnummerPapaya-Früchte
ZolltarifnummerHeidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
ZolltarifnummerGuaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0812

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder6 von 6
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus6 von 6
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland6 von 6
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder6 von 6
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten1 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0812

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 4
4. Die Position 0812 gilt für Früchte und Nüsse, die lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurden (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern sie in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 08, Allgemeines1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem …

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0812

Die sechs Warennummern der Position 0812 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720812.10.00.00.0eingeführt · Kirschen · zuletzt geändert 01.07.2001
  2. 01.01.20120812.90.25eingeführt · Aprikosen/Marillen; Orangen
  3. 01.01.19720812.90.30.00.0eingeführt · Papaya-Früchte
  4. 01.01.19720812.90.40.00.0eingeführt · Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
  5. 01.01.19950812.90.70.00.0eingeführt · Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte … · zuletzt geändert 01.07.2003
  6. 01.01.20050812.90.98eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0812

Was gehört nicht zur Position 0812?

Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht zur Position 0812. Kapitel 8, Anmerkung 1 schließt sie aus.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kirschen in Position 0812?

Kirschen gehören in die Zolltarifnummer 0812.10.00.00.0. Andere Früchte und Nüsse dieser Position stehen unter Unterposition 0812.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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