01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.14.41?
Roter Thun (Thunnus thynnus) gehört in die Zolltarifnummer 1604.14.41.10.0, Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus) in die Zolltarifnummer 1604.14.41.20.0 und Weißer Thun (Thunnus alalunga) in die Zolltarifnummer 1604.14.41.30.0. Thunfische, die keine dieser drei Arten sind, gehören in die Zolltarifnummer 1604.14.41.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.14.41
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.14.41
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Ein Erzeugnis mit Thunfischstücken („tuna loins“) wurde in die damalige Warennummer 1604.14.10 eingereiht. | 1604.14.10 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.14.41
Welche Zolltarifnummer gilt für Thunfisch in Pflanzenöl unter der Warennummer 1604.14.41?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Thunfischart. Roter Thun gehört in 1604.14.41.10.0, Atlantischer Großaugenthun in 1604.14.41.20.0, Weißer Thun in 1604.14.41.30.0 und alle übrigen Thunfischarten in 1604.14.41.90.0.
Gilt bei der Einfuhr der Warennummer 1604.14.41 eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, bei der Einfuhr von Thunfisch in Pflanzenöl aus allen Ländern erfolgen amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Diese Kontrolle ist auf dieser Seite ohne weitere Bedingung für alle Länder genannt.
Welche Kontrolle gilt bei der Ausfuhr der Warennummer 1604.14.41?
Bei der Ausfuhr gilt für alle Länder die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch. Die Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei gilt bei der Ausfuhr in Staaten, die nicht bei dieser Fischerei kooperieren, und greift nur für Waren, die unter die Regelung fallen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile