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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 1604.14.46 – Filets „Loins“ von Thunfischen und Bonito

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Filets genannt „Loins“ von Thunfischen, Echtem Bonito und Pelamide (Sarda spp.) aus Fischen, die ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert sind, und liegt in Position 1604 unter der Unterposition 1604.14. Was nicht Filets genannt „Loins“ ist, gehört in die Nachbarnummer Warennummer 1604.14.48 mit dem Wortlaut „andere“. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Thunart und danach, ob die Ware zur Verarbeitung bestimmt ist.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Thunfisch-Filet „Loins“ zur Warennummer 1604.14.46?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.14.46?

Zuerst trennt die Thunart: Die Zolltarifnummern 1604.14.46.11.0 und 1604.14.46.19.0 gelten für Filets vom Roten Thun (Thunnus thynnus), die Zolltarifnummern 1604.14.46.21.0 und 1604.14.46.29.0 für Filets vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus). Unter „andere“ fallen Filets, die weder vom Roten Thun noch vom Atlantischen Großaugenthun stammen; dort trennt Weißer Thun (Thunnus alalunga) mit 1604.14.46.92.0 und 1604.14.46.97.0 von den übrigen Filets mit 1604.14.46.94.0 und 1604.14.46.99.0. Innerhalb jeder dieser Gruppen entscheidet, ob die Ware zur Verarbeitung bestimmt ist oder unter „andere“ fällt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
UnterpositionThunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)
Thunfische und Echter Bonito
andere
andere
Kombinierte NomenklaturFilets genannt "Loins"Diese Seite
vom Roten Thun (Thunnus thynnus)
Zolltarifnummerzur Verarbeitung bestimmt
24 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % · 0 vZTA
vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)
Zolltarifnummerzur Verarbeitung bestimmt
24 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % · 0 vZTA
andere
zur Verarbeitung bestimmt
ZolltarifnummerWeißer Thun (Thunnus alalunga)
24 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % · 0 vZTA
andere
ZolltarifnummerWeißer Thun (Thunnus alalunga)
24 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1604.14.46

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1604.14.46

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1604.14.46Filets genannt „Loins“: Siehe die Erläuterungen zu den Unterposition 1604.14.26.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Ein Erzeugnis mit der in der Verordnung 2723/90 beschriebenen Zusammensetzung, das unter anderem enthäutete, gefrorene Thunfischstücke („tuna loins“) enthielt, wurde in die damalige Warennummer 1604.14.10 eingereiht.1604.14.10

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1604.14.46

Welche Zolltarifnummer gilt für Filets genannt „Loins“ vom Roten Thun unter der Warennummer 1604.14.46?

Filets genannt „Loins“ vom Roten Thun gehören in die Zolltarifnummer 1604.14.46.11.0, wenn sie zur Verarbeitung bestimmt sind, und in die Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0 unter „andere“. Vom Atlantischen Großaugenthun gehören die zur Verarbeitung bestimmten Filets in 1604.14.46.21.0, die übrigen in 1604.14.46.29.0.

Gilt bei der Ausfuhr der Warennummer 1604.14.46 eine Kontrolle?

Ja, bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 1604.14.46 die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.

Welche Einfuhrkontrollen gelten für die Warennummer 1604.14.46 an der Grenzkontrollstelle?

Für die Einfuhr der Warennummer 1604.14.46 aus allen Ländern gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle.

Gilt für die Einfuhr aus Ceuta eine Sonderregel für die Warennummer 1604.14.46?

Ja, für die Einfuhr aus Ceuta gilt bei der Warennummer 1604.14.46 eine präferenzielle Aussetzung.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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