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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 1604.20.90 – Andere zubereitete oder haltbare Fische

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer gehört zu Position 1604 und erfasst Fische, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht sind und in keine der vorangehenden Nummern der Unterposition 1604.20 fallen. Lachse gehören in 1604.20.10, Sardinen in 1604.20.50. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Fischart und der Zubereitung, etwa bei Heringen, Sprotten oder Fischklößchen aus Fischfleisch.

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Gehört Ihr zubereiteter Fisch in die Unterposition 1604.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.20.90?

Die Zolltarifnummer 1604.20.90.05.0 erfasst curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, 1604.20.90.20.0 geräucherten Köhler, haltbar gemacht, und 1604.20.90.40.0 Makrelen (Scomber australasicus). Heringe der Art Clupea harengus gehören in 1604.20.90.11.0, andere Heringe in 1604.20.90.19.0, Sprotten in luftdicht verschlossenen Metalldosen in 1604.20.90.30.0 und andere Sprotten in 1604.20.90.35.0. Flussneunauge fällt unter 1604.20.90.50.0, Schwertfisch (Xiphias gladius) unter 1604.20.90.60.0 und alle übrigen Fische unter 1604.20.90.90.0, die die vorstehenden Nummern nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummercurryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen, Yuba, Pflanzenöl, Zucker, Salz, Kartoffelstärke, Mononatriumglutamat und Würzstoffen
14 % · 10 vZTA
Heringe
Zolltarifnummerder Arten Clupea harengus
14 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere
14 % · 10 vZTA
Zolltarifnummergeräucherter Köhler, haltbar gemacht
14 % · 10 vZTA
Sprotten (Sprattus sprattus)
Zolltarifnummerin luftdicht verschlossenen Metalldosen
14 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere
14 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerMakrelen (Scomber australasicus)
14 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerFlussneunauge
14 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerSchwertfisch (Xiphias gladius)
14 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere
14 % · 10 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1604.20.90

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1604.20.90

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1604.20.90

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 1604.20.90 für Fischklößchen oder Heringe?

Unter der Warennummer 1604.20.90 richtet sich die Zolltarifnummer nach der Fischart und der Zubereitung. Curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch gehören in 1604.20.90.05.0, Heringe der Art Clupea harengus in 1604.20.90.11.0.

Welche Ausfuhrkontrolle gilt für Fisch unter der Warennummer 1604.20.90?

Bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt für Fisch unter der Warennummer 1604.20.90 die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.

Werden Fische unter der Warennummer 1604.20.90 bei der Einfuhr in die Europäische Union an der Grenzkontrollstelle amtlich kontrolliert?

Ja, bei der Einfuhr in die Europäische Union gelten für Fische unter der Warennummer 1604.20.90 amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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