01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.20.50?
Zolltarifnummer 1604.20.50.05.0 erfasst curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Zolltarifnummer 1604.20.50.10.0 Sardinen der Art Sardina pilchardus und Zolltarifnummer 1604.20.50.19.0 Sardinen außer dieser Art. Boniten (Sarda-Arten) gehören in 1604.20.50.30.0, Makrelen der Art Scomber scombrus in 1604.20.50.40.0 und Makrelen der Art Scomber japonicus in 1604.20.50.50.0. Die Zolltarifnummer 1604.20.50.90.0 erfasst die übrigen Waren der Warennummer 1604.20.50, die keine dieser Nummern nennt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.20.50
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.20.50
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.20.50
Welche Zolltarifnummer gilt für Sardinen unter der Warennummer 1604.20.50?
Sardinen der Art Sardina pilchardus gehören in 1604.20.50.10.0, andere Sardinen in 1604.20.50.19.0. Boniten (Sarda-Arten) fallen unter 1604.20.50.30.0 und Makrelen der Art Scomber scombrus unter 1604.20.50.40.0.
Welche Einfuhrregelung gilt für die Warennummer 1604.20.50 bei der Einfuhr nach Ceuta?
Für die Einfuhr nach Ceuta gilt für die Warennummer 1604.20.50 die präferenzielle Aussetzung. Dieselbe Regelung gilt für die Einfuhr nach Melilla.
Unterliegt die Warennummer 1604.20.50 bei der Einfuhr amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle?
Ja, bei der Einfuhr dieser Warennummer gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, und zwar für alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung