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Warennummer 1806.20.30 – Milchschokolade und Kakaozubereitungen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen aus Position 1806 (Unterposition 1806.20) in Blöcken, Stangen oder Riegeln über 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver oder Granulat in Behältnissen über 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT. Waren mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr gehören in die Warennummer 1806.20.10. Innerhalb dieser Warennummer gehören Waren mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, sofern sie für die Zubereitung von Schokoladengetränken bestimmt sind, in 1806.20.30.20.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in 1806.20.30.90.0.

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Gehört Ihre Milchschokolade in die Warennummer 1806.20.30?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1806.20.30?

Die Nummern unter der Warennummer 1806.20.30 unterscheiden sich nach dem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker und nach der Bestimmung der Ware. Zolltarifnummer 1806.20.30.20.0 erfasst Waren mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, die für die Zubereitung von Schokoladengetränken bestimmt sind. Zolltarifnummer 1806.20.30.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHTDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1806.20.30

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1806.20.30

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1806.20.30mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT Hierher gehören insbesondere die üblicherweise als „Milchschokolade“ bezeichneten Erzeugnisse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1806.20.30

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 1806.20.30 für Schokoladengetränke?

Für Waren mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, die für die Zubereitung von Schokoladengetränken bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 1806.20.30.20.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 1806.20.30.90.0.

Gilt unter der Warennummer 1806.20.30 eine Lebens- und Futtermittelkontrolle bei der Einfuhr?

Ja, aber nur bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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