01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1701.99?
Weißzucker ist Zucker ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen, dessen Saccharosegehalt bezogen auf die Trockenmasse einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht; er gehört in die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0. Alle übrigen Zucker dieser Unterposition gehören in die Zolltarifnummer 1701.99.90.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1701.99
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 1701.99?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1701.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1701.99
Anmerkungen (7)
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 1701.13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.12.90, 1701.13.10, 1701.13.90, 1701.14.10 und 1701.14.90 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 1701.12.10, 1701.13.10 und 1701.14.10 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet: Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 1701.99.10 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
Einreihungsverordnungen (7)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 227/200609.02.2006 | Eine Ware aus 95 GHT Saccharose und 5 GHT Lactose gehört nach dem Wortlaut in die Warennummer 1701.99.90, weil der Lactosegehalt die Eigenschaften der Ware als Zucker nicht ändert. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Eine Ware aus 99,7 GHT Saccharose, 0,2 GHT Zitronensäure und 0,1 GHT Ascorbinsäure gehört als anderer Zucker in die Warennummer 1701.99.90 und nicht zu Weißzucker. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Eine Ware aus 99,5 GHT Saccharose, 0,4 GHT Zitronensäure und 0,1 GHT Ascorbinsäure gehört als anderer Zucker in die Warennummer 1701.99.90 und nicht zu Weißzucker. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Eine Ware aus 99,5 GHT Saccharose und 0,5 GHT Zitronensäure gehört als anderer Zucker in die Warennummer 1701.99.90 und nicht zu Weißzucker. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Eine Ware aus 97,7 GHT Saccharose und 2,3 GHT Natriumchlorid gehört nach dem Wortlaut in die Warennummer 1701.99.90. | 1701.99.90 |
| 227/200609.02.2006 | Eine Ware aus 97,5 GHT Saccharose und 2,5 GHT Kakaobutter gehört als anderer Zucker in die Warennummer 1701.99.90 und kann nicht als Rohzucker betrachtet werden. | 1701.99.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-133/0222.01.2004 | Niederländisch. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1701.99
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 1701.99 gilt für Weißzucker?
Weißzucker ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen mit einer Polarisation von 99,5° oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0. Maßgeblich dafür ist die Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 17 der KN.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


