01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1806.90.90?
Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach der Umschließung und nach dem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet). Die Zolltarifnummern 1806.90.90.11.0 und 1806.90.90.19.0 gelten für Waren in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, und zwar mit weniger als 70 GHT Saccharose (1806.90.90.11.0) bzw. mit 70 GHT oder mehr Saccharose (1806.90.90.19.0). Die Zolltarifnummern 1806.90.90.91.0 und 1806.90.90.99.0 gelten für Waren, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt sind, und zwar mit weniger als 70 GHT Saccharose (1806.90.90.91.0) bzw. mit 70 GHT oder mehr Saccharose (1806.90.90.99.0).
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1806.90.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1806.90.90
Anmerkungen (4)
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1806.90.90 | andere: Hierher gehören z. B. bestimmte kakaohaltige Pulver zum Herstellen von Creme, Speiseeis, Nachspeisen sowie ähnliche Zubereitungen (mit Ausnahme der Waren, die in den Erläuterungen zu Kapitel 18 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ ausgenommen sind). |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1049/200610.07.2006 | Zwei zusammengefügte halbkugelförmige Hohlwaffeln, gefüllt mit kakaohaltiger Nussnougatkrem und einer Haselnuss sowie außen mit Schokolade und Haselnussstücken überzogen, wurden in die Warennummer 1806.90.19 eingereiht. | 1806.90.19 |
| 1264/9817.06.1998 | Mundgerechte Kugeln, überzogen mit Gummi Arabicum und hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter, wurden in die Warennummer 1806.90.11 eingereiht. | 1806.90.11 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-53/7510.12.1975 | FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1806.90.90
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 1806.90.90 je nach Saccharosegehalt und Umschließung?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Gehalt an Saccharose und danach, ob die Ware in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegt. In solchen Umschließungen gilt 1806.90.90.11.0 bei weniger als 70 GHT Saccharose und 1806.90.90.19.0 bei 70 GHT oder mehr. Waren außerhalb solcher Umschließungen fallen bei weniger als 70 GHT in 1806.90.90.91.0 und bei 70 GHT oder mehr in 1806.90.90.99.0.
Unterliegt die Warennummer 1806.90.90 bei der Einfuhr einer Lebens- und Futtermittelkontrolle?
Bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, unterliegt die Warennummer 1806.90.90 der Lebens- und Futtermittelkontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile