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Warennummer 1806.90.60 – Kakaohaltige Brotaufstriche

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören kakaohaltige Brotaufstriche in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger. Sie fallen im Pfad unter die Position 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen und dort unter die Unterposition 1806.90 „andere“. Kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen gehören in 1806.90.50, kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in 1806.90.70. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Umschließung und danach, ob Tahini vorliegt.

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Gehört Ihr kakaohaltiger Brotaufstrich zur Warennummer 1806.90.60?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1806.90.60?

Die Zolltarifnummern 1806.90.60.11.0 (Tahini) und 1806.90.60.19.0 (andere) gelten für Waren in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die Zolltarifnummern 1806.90.60.91.0 (Tahini) und 1806.90.60.99.0 (andere) gelten für Waren in Umschließungen, ausgenommen unmittelbare Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Innerhalb jeder Gruppe steht Tahini in der ersten und alle anderen Waren in der zweiten Zolltarifnummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige BrotaufstricheDiese Seite
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerTahini8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 15 vZTA
andere
ZolltarifnummerTahini8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 15 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1806.90.60

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, SyrienSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 1806.90.60?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1806.90.60. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1806.90.60

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1806.90.60kakaohaltige Brotaufstriche: Hierher gehören kakaohaltige Brotaufstriche in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1049/200610.07.2006Zwei halbkugelförmige, zusammengefügte Hohlwaffeln mit kakaohaltiger Nussnougatkrem, einer Haselnuss und Schokoladenüberzug wurden in die Warennummer 1806.90.19 eingereiht.1806.90.19
1264/9817.06.1998Mundgerechte Kugeln mit Gummi-Arabicum-Überzug, hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter, wurden in die Warennummer 1806.90.11 eingereiht.1806.90.11

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1806.90.60

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 1806.90.60 gilt für Tahini?

Tahini in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1806.90.60.11.0. Tahini in anderen Umschließungen, ausgenommen solche mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, gehört in die Zolltarifnummer 1806.90.60.91.0.

Unterliegt die Warennummer 1806.90.60 bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, einer Lebens- und Futtermittelkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, wird die Lebens- und Futtermittelkontrolle angewendet. Für Waren tierischen Ursprungs gilt zusätzlich die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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