01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2002.90.41?
Die Zolltarifnummer 2002.90.41.20.0 gilt für Tomaten mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT bis 34 GHT. Die Zolltarifnummer 2002.90.41.95.0 mit der Bezeichnung „andere“ erfasst die übrigen Tomaten dieser Warennummer mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT bis 30 GHT.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2002.90.41
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2002.90.41
Anmerkungen (2)
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2002.90.11 bis 2002.90.99 | andere: Hierher gehört z. B. Tomatenmark, auch in Form von Broten, Tomatenkonzentrat und Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr. Hierher gehört auch Tomatenpulver, das durch Trocknen von Tomatensaft hergestellt wird. Dagegen gehört Tomatenpulver, das durch Mahlen von Flocken — hergestellt durch Trocknen von in Scheiben geschnittenen Tomaten — gewonnen wird, zu Unterposition 0712.90.30. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1694/200124.08.2001 | Eine Zubereitung aus der Fruchtpulpe von Tomaten und Tomatensaft mit 7 GHT Trockenmasse, in luftdicht verschlossenen Dosen, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 2002.90.11 eingereiht. | 2002.90.11 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2002.90.41
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 2002.90.41 für Tomaten mit mehr als 30 GHT Trockenmassegehalt?
Tomaten mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT bis 34 GHT gehören in die Zolltarifnummer 2002.90.41.20.0. Alle übrigen Tomaten dieser Warennummer mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT bis 30 GHT fallen unter 2002.90.41.95.0 („andere“).
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile