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Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0 – Tomatenerzeugnisse über 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Tomatenerzeugnisse, die nicht ganz oder in Stücken vorliegen und weniger als 12 GHT Trockenmasse haben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg. Dieselben Erzeugnisse in Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger gehören in 2002.90.19.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionTomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionTomaten, ganz oder in Stücken
Unterpositionandere
mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgDiese Seite
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2002.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2002.90.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2002.90.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2002.90.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure …
✓andere, also nicht: Tomaten, ganz oder in StückenDie Ware ist eine Tomatenzubereitung, die nicht ganz oder in Stücken vorliegt. Sie ist also zu einem Erzeugnis wie Mark, Konzentrat, Saft oder Pulver verarbeitet.
✓mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHTDer Trockenmassegehalt der Ware muss weniger als 12 GHT betragen. Liegt der Gehalt bei 12 GHT oder darüber, scheidet diese Unterteilung aus.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt, deren Inhalt mehr als 1 kg wiegt. Das Gewicht bezieht sich auf den Inhalt, nicht auf die Verpackung.
2002.90.11.00.0Tomatenerzeugnisse in Großpackung, unter 12 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0?

  • ×Tomaten, ganz oder in Stücken2002.10
  • ×mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT2002.90.20.00.0
  • ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT, jedoch nicht mehr als 34 GHT2002.90.41, 2002.90.49
  • ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT2002.90.80
  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger2002.90.19.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2002.90.11

ZolltarifnummerWortlaut
2002.90.11.00.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2002.90.11 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2002.90.194Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): shakshouka-basis; aufmachung: im bedruckten verbundkarton für den einzelverkauf aufgemacht; inhalt: 390 g. beschaffenheit des vorgelegten warenmusters …
2002.90.803Assortiment in einer Holzkiste für den Einzelhandel verpackt, in Form eines wiederverwendbaren Aperitif-Tabletts, das mehrere Zubereitungen von Lebensmitteln und Gewürzen enthält, bestehend aus: - …
2002.90.492Tiefgekühltes Fertiggericht aus drei Komponenten (Inhalt: 285 g) in einer Kunststoffschale. Zwei Komponenten sind eine rostrote Masse auf Basis von Tomatenerzeugnissen, die dritte ist eine grüne …
2002.90.201Lebensmittelzubereitung auf Tomatenpüreebasis, bestimmt zur Herstellung von Saucen auf Tomatenpüreebasis, mit einem Trockenmassegehalt von 12 % bis 20 %, verpackt in einem 214 kg Fass mit …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0

€
2002.90.11.00.0Drittlandszoll14,4 %1.440 €801 €2.241 €
2002.90.11.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll64,4 %6.440 €1.151 €7.591 €
2002.90.11.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll64,4 %6.440 €1.151 €7.591 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0221Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1187Libanon0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6714Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 14,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202612,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 4
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2002.90.11 bis 2002.90.99andere: Hierher gehört z. B. Tomatenmark, auch in Form von Broten, Tomatenkonzentrat und Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr. Hierher gehört auch Tomatenpulver, das durch Trocknen von Tomatensaft hergestellt wird. Dagegen gehört Tomatenpulver, das durch Mahlen von Flocken — hergestellt durch Trocknen von in Scheiben geschnittenen Tomaten — gewonnen wird, zu Unterposition 0712.90.30.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1694/200124.08.2001Eine Zubereitung aus Tomatenfruchtpulpe und Tomatensaft mit 7 GHT Trockenmasse, in luftdicht verschlossenen Dosen mit 2 500 g Inhalt, wurde in die Warennummer 2002.90.11 eingereiht.2002.90.11

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2002.90.11

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 3.
  1. 01.01.19942002.90.11neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“ · aus 2002.90.10, 2002.90.30, 2002.90.90
  2. 01.01.19942002.90.11.00.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“ · aus 2002.90.10, 2002.90.30, 2002.90.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0

Gilt für die Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0 ein Zusatzzoll. Für Waren anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für die Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0 ein Zusatzzoll, unabhängig davon, wohin die Ware ausgeführt wird.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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