01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2002?
Position 2002 ist in die Unterpositionen 2002.10 für Tomaten, ganz oder in Stücken, und 2002.90 für andere Tomaten unterteilt. In 2002.10 richtet sich die Nummer danach, ob die Tomaten geschält sind: geschälte Tomaten in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg gehören in 2002.10.11.00.0, solche mit 1 kg oder weniger in 2002.10.19.00.0, und die übrigen Tomaten dieser Unterposition in 2002.10.90.00.0. In 2002.90 wird nach dem Trockenmassegehalt unterteilt: weniger als 12 GHT (2002.90.11.00.0 bei mehr als 1 kg, 2002.90.19.00.0 bei 1 kg oder weniger), 12 GHT bis 20 GHT (2002.90.20.00.0), mehr als 20 GHT bis 34 GHT (Warennummer 2002.90.41 bei mehr als 1 kg, Warennummer 2002.90.49 bei 1 kg oder weniger) und mehr als 34 GHT (Warennummer 2002.90.80).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2002
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2002. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2002
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2002
Anmerkungen (2)
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2002
Die neun Warennummern der Position 2002 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20242002.10.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
- 01.01.20242002.10.19.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 01.01.19902002.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19942002.90.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
- 01.01.19942002.90.19.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 01.01.20242002.90.20.00.0eingeführt · mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT
- 01.01.20242002.90.41eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
- 01.01.20242002.90.49eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 01.01.20242002.90.80eingeführt · mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

