01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0712.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0712.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0712.90.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0712.90.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0?
- ×Speisezwiebeln0712.20.00.00.0
- ×Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln0712.31.00.00.0, 0712.32, 0712.33, 0712.34 und 1 weitere
- ×Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet0712.90.05.00.0
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)0712.90.11.00.0, 0712.90.19.00.0
- ×Karotten und Speisemöhren0712.90.50.00.0
- ×andere, also nicht: Tomaten0712.90.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0712.90.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0712.90.30.00.0 | Tomaten |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0712.90.30 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ESBTI2026SOL400Spanien | Getrocknete Tomaten, in Hälften geteilt und mit Salz gewürzt. Sie werden für den Einzelhandel in einem hermetisch … | 20.04.2029 |
| NLBTI2025-0660Niederlande | Stücke von getrockneten Tomaten mit -laut Angabe- unter anderem den folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur … | 08.09.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0712.90.90 | 18 | Gewürzmühle mit Knoblauch. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmühle aus einem Glaskörper mit Deckel und Kunststoffmahlwerk, (nicht wiederbefüllbar). Der Etikettenaufdruck enthält … |
| 0712.90.11 | 1 | Hybrider Zuckermais der Art Zea Mays, zur Aussaat bestimmt, verpackt in Kartons oder Säcken. |
| 0712.90.50 | 1 | Getrocknete Karotten von brauner Farbe, verwendet in den Beuteln mit Garnitur für Instant-Nudeln, um den Karottengeschmack zu verleihen, verpackt für den Einzelverkauf in Kartons mit einem Gewicht … |
| 0712.90.19 | 1 | Samen von Zuckermais. Ganze Zuckermaiskörner, gewaschen, getrocknet und gefriergetrocknet; in verschiedenen Gebindegrößen für die Lebensmittelindustrie. Gemüse, getrocknet, Zuckermais (Zea mays var. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1369 | Israel | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 11,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0
Anmerkungen (2)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0712.90.30 | Tomaten: Wegen der Einreihung von Tomatenpulver siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2002.90.11 bis 2002.90.99. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-423/0928.10.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0712.90.30
- 01.01.19720712.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tomaten“
- 01.01.19720712.90.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tomaten“
- 01.01.19880712.90.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0712.90.30
- 01.01.19880712.90.30.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0712.90.30
- 01.01.19930712.90.30wieder anmeldefähig · aus 0712.90.30
- 01.01.19930712.90.30.00.0wieder anmeldefähig · aus 0712.90.30
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll auf Tomaten mit Ursprung Russland unter 0712.90.30.00.0?
Ja, für Tomaten mit Ursprung Russland gilt bei der Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0 ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll gilt für diese Ware mit diesem Ursprung.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Tomaten mit Ursprung Belarus unter 0712.90.30.00.0?
Ja, für Tomaten mit Ursprung Belarus gilt bei der Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0 ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll gilt für diese Ware mit diesem Ursprung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile